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Richter warnt: Meinungsfreiheit in der EU in akuter Gefahr

#1 von Sirius , 18.01.2024 15:35

Richter warnt: Meinungsfreiheit in der EU in akuter Gefahr

Eine neue EU-Regel bedroht die Grundrechte:  Meinungen, die der Regierung unangenehm sind, können „rechtswidrig“ sein – mit unabsehbaren Folgen für Kritiker.

Der Digital Services Act (DSA) tritt am 17. Februar 2024 in vollem Umfang in Deutschland in Kraft. An der öffentlichen Wahrnehmung vorbei soll vorher noch durch den Bundestag das den DSA konkretisierende Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) beschlossen werden. Das Gesetz aber ist ein Trojanisches Pferd: Es trägt eine Fassade zur Schau, die demokratischen Grundsätze zu achten. So verkündet die Europäische Kommission, mit dem DSA sollen „strenge Regeln zur Wahrung europäischer Werte“ festgeschrieben werden. Direkt bestimmt Artikel 1 des DSA: „Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung“. Hinter dieser rechtsstaatlichen Fassade geschieht jedoch das genaue Gegenteil: Es ereignet sich ein Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung, der weitgehend unbemerkt bleibt – wahrscheinlich aufgrund der hohen Komplexität der Materie. Hinzu kommt, dass dieser Angriff mit dem DSA „schleichend“ geschieht.

Der DSA eröffnet die Möglichkeit, auch nicht rechtswidrige Eintragungen auf sehr großen Onlineplattformen ab 45 Millionen Nutzern als löschungspflichtig zu erklären. In den zur Auslegung des DSA heranzuziehenden Erwägungsgründen wird säuberlich zwischen der Verbreitung rechtswidriger und „anderweitig schädlicher Informationen“ unterschieden. Den Plattformbetreibern wird aufgegeben „besonders darauf (zu) achten, wie ihre Dienste zur Verbreitung oder Verstärkung nur irreführender oder täuschender Inhalte einschließlich Desinformationen genutzt werden“ könnten. Auch Artikel 34 DSA unterscheidet genau zwischen rechtswidrigen Informationen und solchen mit nur „nachteiligen Auswirkungen“.

Der Begriff „Desinformation“ ist aber in dem DSA nicht definiert. Die Kommission hat jedoch schon 2018 klargestellt, dass Desinformationen unter anderen solche sind, die „öffentlichen Schaden“ anrichten können. Dabei bestimmt sie, unter öffentlichem Schaden seien „Bedrohungen für die demokratischen politischen Prozesse und die politische Entscheidungsfindung sowie für öffentliche Güter wie den Schutz der Gesundheit … der Umwelt und der Sicherheit zu verstehen“. Es kann keinem Zweifel unterliegen, dass falsche, irreführende oder gar unbequeme Eintragungen nicht rechtswidrig sein müssen. Dennoch können sie auf der Grundlage des DSA jederzeit als rechtswidrig erklärt werden. Das Maß, an dem die Beurteilung als Desinformation ausgerichtet ist, wird von der Europäischen Kommission gesetzt – das aber heißt, dass politisch unliebsame Meinungen, ja wissenschaftlich argumentierte Positionen gelöscht werden können, und nicht nur das: Bei einer Einstufung als rechtswidrig drohen soziale Konsequenzen.

Weiterlesen:

https://www.berliner-zeitung.de/politik-...fahr-li.2177580


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Sirius
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