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Für Richter gilt Arbeitszeiterfassung nicht - sagen sie

#1 von Sirius , 03.04.2023 16:16

ZEITERFASSUNGSPFLICHT:

Für Richter gilt Arbeitszeiterfassung nicht - sagen sie

Die Zeiterfassungspflicht passe nicht zur Arbeit von Richtern, meinen die Richter des Bundesarbeitsgerichts, die über diese Pflicht für Millionen Arbeitnehmer entschieden haben.

Die Zeiterfassungspflicht gilt für alle Arbeitnehmer in Deutschland, mit Ausnahme von Notfalldiensten – und Richtern. So schätzt zumindest das Bundesarbeitsgericht selbst die Sache ein, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (Paywall) berichtet.

Der Leitsatz des Bundesarbeitsgerichts zur Zeiterfassungspflicht passe nicht zur Arbeit von Richtern, finden diese selbst. Der Umfang der Arbeitszeit richte sich nach den zugewiesenen Aufgaben, teilten die Richter in einem offiziellen Antwortschreiben mit, nachdem ein Bürger nach dem Informationsfreiheitsgesetz eine Antwort verlangt hatte.
Das Antwortschreiben ist auf der Website Fragdenstaat.de veröffentlicht worden und sei echt, so das BAG gegenüber der FAZ. Letztlich berufen sich die Richter auf eine Vertrauensarbeitszeit.
Gegenüber der FAZ kritisierte Oliver Zander, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall, die Antwort der Richter: Das sei eine Doppelbödigkeit, behauptet Zander. "Man erwartet von der Wirtschaft offenbar, dass sie eine Vorschrift lückenlos umsetzt, die nach Ansicht des Gerichts schon nicht zu dessen eigener Arbeitsorganisation passt."

Noch gibt es keine neuen Arbeitszeitregelungen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat allerdings angekündigt, dass bald ein Gesetzesentwurf kommt. Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall hofft, dass Unternehmen und der öffentliche Sektor darin zumindest gleichgestellt werden: "Unternehmen an den Pranger stellen und mit untauglichen Vorgaben überziehen, um dann den Staat davon auszunehmen, das kann nicht sein", so Zander.

Anfang März 2023 weckte Heil allerdings die Hoffnung, dass Vertrauensarbeitszeit weiterhin denkbar sei. Wörtlich sagte Heil damals im Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: "Eine Option sind digitale Aufzeichnungsmöglichkeiten. Auch Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften zur Vertrauensarbeitszeit, die es heute schon gibt, sind eine Variante. Das Gesetz wird den Lebenswirklichkeiten entsprechen."
Und weiter versprach der Minister: "Deswegen wird Vertrauensarbeitszeit weiter möglich sein – ohne Stechuhr." Wie dies genau funktionieren soll, bleibt weiter unklar. 

https://www.golem.de/news/zeiterfassungs...304-173137.html


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Sirius
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