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350.000 Euro für ein zerstörtes Leben

#1 von Sirius , 08.06.2023 16:34

Papst-Prozess in Traunstein: 350.000 Euro für ein zerstörtes Leben

Im Zivilprozess eines Missbrauchsopfers vor dem Landgericht Traunstein hat der Klägeranwalt nun die Höhe des Schmerzensgeldes beziffert: Nach Unterlagen, die CORRECTIV, BR und der Zeit vorliegen, fordert er 300.000 Euro vom Erzbistum München und Freising und 50.000 Euro von den Erben des verstorbenen Papst Benedikt XVI.

Der Anwalt eines früheren Opfers von Priester H. fordert: 350.000 Euro für den Missbrauch im Pfarrhaus in Garching an der Alz. 
In einem Schriftsatz an das Landgericht Traunstein, der CORRECTIV, dem Bayerischen Rundfunk (BR) und der Zeit vorliegt, beziffert der Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz die Forderungen seines Mandanten. Er beantragt, das Erzbistum München und Freising zur Zahlung von 300.000 Euro Schmerzensgeld zu verurteilen. Dem Kläger sollen demnach „alle materiellen und immateriellen Schäden“ ersetzt werden, die ihm „aus der Missbrauchstat im Tatzeitraum zwischen 1994 bis 1996 entstanden sind sowie in der Zukunft noch entstehen werden.“
Gegen die Erben des verstorbenen Papstes Benedikt XVI. richten sich zusätzlich Schmerzensgeldforderungen in Höhe von 50.000 Euro. 

Derzeit diskutieren Rechtsexperten darüber, wie sich die Folgen von sexuellem Missbrauch in der Kirche finanziell bewerten lassen. Der ehemalige  Vorsitzende Richter des Oberlandesgerichts Köln Lothar Jaeger bewertet bisher übliche Schadensersatz-Zahlungen als weit zu niedrig.  Nicht nur in Traunstein, auch in Köln verklagt ein Betroffener wegen Missbrauchs durch den Priester das jeweilige Erzbistum  auf eine sechsstellige Summe. Sollten sich die Kläger durchsetzen, würden sie Rechtsgeschichte schreiben. Dann könnten auch andere Missbrauchsopfer ähnlich hohe Summen fordern.
Die Beklagten in Bayern können bis zum 16. Juni zu der Forderung Stellung nehmen. Das geht aus einem Schriftsatz des Landgerichts Traunstein hervor, der CORRECTIV, BR und Zeit vorliegt. Der erste Verhandlungstag ist auf den 20. Juni terminiert. 
Zuvor muss das Gericht entscheiden, ob es das Verfahren aufspaltet: Der Klägeranwalt fordert, den Prozess gegen die Papst-Erben von dem Verfahren gegen das Erzbistum, den ehemaligen Erzbischof Friedrich Wetter und den Missbrauchstäter H. zu trennen. Hintergrund ist, dass einige Erben Ratzingers noch nicht gefunden sind. Nur eine Cousine hat die Erbschaft bereits ausgeschlagen.

Weiterlesen:

https://correctiv.org/aktuelles/missbrau..._eid=7a83bdcc66


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Sirius
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