Pressefreiheit
Kritiker unerwünscht
Bundespressekonferenz hat Journalisten von den Nachdenkseiten ausgeschlossen. Eindrücke von einer Gerichtsverhandlung in Berlin
Die News der Bundesregierung kommen durch Pressemitteilungen und Pressekonferenzen in die Medien. Letztere werden in Berlin durch einen journalistischen Verein veranstaltet, die Bundespressekonferenz (BPK). Dreimal wöchentlich wird hier live informiert. Normalerweise kann jeder deutsche Journalist, der hauptberuflich über Bundespolitik berichtet, an der BPK teilnehmen. Aber Florian Warweg vom regierungskritischen Onlineportal Nachdenkseiten wurde die Mitgliedschaft bei der Bundespressekonferenz verweigert. Im vergangenen August erhielt er den Bescheid.
Man vermutet politische Hintergründe. Warweg hat nachweislich über zahlreiche Themen kritisch berichtet, etwa über die Sanktionen gegen Russland. Als er versuchte, mit dem Rechtsmittel der einstweiligen Verfügung seine Mitgliedschaft durchzusetzen, fiel er damit vor Gericht durch. Warweg kämpft weiter für sein Recht. Am vergangenen Donnerstag fand vorm Landgericht Berlin der erste Verhandlungstermin in der Hauptsache gegen die Bundespressekonferenz statt. Und siehe da: Die Vertreter der Beklagten wurden von einem Meinungswechsel des Gerichts überrascht.
Dabei war die Besetzung dieselbe: Richterin Christiane Gilge ist mit Auseinandersetzungen ums Presse- und Medienrecht vertraut und führt das Verfahren mit Kompetenz. Die neuen schriftlichen Ausführungen von Warwegs Anwalt Markus Kompa haben sie stärker überzeugen können als beim ersten Anlauf im Eilverfahren. Warwegs Anwalt hat nun deutlich genug dargestellt, was alles mit der BPK-Mitgliedschaft verbunden ist. Diese hat eine Monopolstellung und Warweg das Recht, so behandelt zu werden wie die anderen berichtenden Journalisten. Dem folgte die Richterin: »Konkurrenz darf nicht auf solche Weise ausgeschaltet werden«, stellte Gilge fest. Die Aktualität müsse für alle gleich gewährleistet sein. Genauso die Unmittelbarkeit. Eine Wettbewerbsverzerrung durch Aussperrung eines Unliebsamen wäre streng genommen wohl Zensur. Und die ist in Deutschland verboten.
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