Polizeidaten: EU-Gremien einigen sich auf EU-weiten Abgleich von Gesichtsbildern
Der Prümer Vertrag zum Austausch von Fahndungsdaten wird deutlich erweitert. Bald sind auch Gesichtsbilder und Kriminalakten via Zentralrouter eingeschlossen.
Verhandlungsführer des EU-Parlaments, des Ministerrats und der Kommission haben sich in der Nacht zum Dienstag auf eine Verordnung "über den automatisierten Datenaustausch für die polizeiliche Zusammenarbeit" verständigt. Damit soll der 2005 begründete Prümer Vertrag, der bislang den Austausch etwa von Gen-, Fingerabdruck- und Kfz-Zulassungsdaten in der EU in vergleichsweise engen Grenzen regelt, deutlich ausgeweitet werden. Einbezogen werden künftig auch Fahndungsfotos oder biometrische Lichtbilder von Verdächtigen und verurteilten Straftätern in polizeilichen Datenbanken, die eine automatisierte Gesichtserkennung unterstützen. Dazu kommt eine Möglichkeit zur gezielten Suche nach Kriminalakten.
Die Co-Gesetzgeber kamen zudem überein, dass Daten auch zur Suche nach vermissten Personen und zur Identifizierung menschlicher Überreste ausgetauscht werden könnten, sofern dies nach nationalem Recht zulässig ist. Bislang war ein manueller Abruf personenbezogener Informationen durch die Behörden im Prüm-Netzwerk erst nach einem Treffer bei einer maschinellen Suche möglich. Vor allem Deutschland hatte einst auf dieses "Hit/No Hit"-Verfahren gedrängt, um den Datenschutz nicht allzu sehr einzuschränken. Die EU-Abgeordneten bemühten sich, diesen Ansatz zumindest teilweise zu erhalten. So können bei Kriminalakten erst nach einer positiven Übereinstimmung Stammdaten wie Namen, Geburtsdaten und Fallzahlen von Strafverfahren ausgetauscht werden. Der angefragte Mitgliedsstaat muss die relevanten Informationen binnen 48 Stunden liefern, falls eine gerichtliche Genehmigung nicht einen längeren Zeitraum erfordert.
Während der Verhandlungen drängten die Volksvertreter nach eigenen Angaben auch erfolgreich auf eine menschliche Überprüfung von Datenübereinstimmungen. Dazu kommt die Auflage, dass Gesichtsbilder und Polizeiakten nur zur Aufklärung von Straftaten ausgetauscht werden dürfen, die mit einer Gefängnisstrafe von mindestens einem Jahr geahndet werden. Die Parlamentarier setzten ferner eine Klausel durch, die sicherstellen soll, dass der Datenabgleich die Grundrechte in vollem Umfang respektiert. Auch eine Verhältnismäßigkeitsprüfung wird Pflicht.
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https://www.heise.de/news/Polizeidaten-E...rn-9535515.html
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