BVerfG entscheidet BVerwG-Vorlage
Ob Bafög ausreicht, "ist eine politische Entscheidung"
Hunderttausende beziehen Bafög - viele könnten ohne das Geld vom Staat gar nicht studieren. Immer wieder wird über die Höhe der Leistungen debattiert. Nun äußert sich das BVerfG dazu.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass Studierende keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf höheres Bafög haben. Aus dem vom Grundgesetz abgeleiteten Recht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) könne kein Recht für mittellose Hochschulzugangsberechtigte auf staatliche Leistungen hergeleitet werden, die ein Studium ermöglichen (Beschl. v. 23.09.2024, Az. 1 BvL 9/21).
Der Anspruch auf existenzsichernde Leistungen bestehe nicht, wenn man eine existenzsichernde Arbeit aufnehmen könne, hieß es weiter - auch wenn dann unter Umständen Studieren unmöglich werde.
Bafög ist eine Ausbildungsförderung für Schüler und Studierende, die nicht über die für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung erforderlichen Mittel verfügen. Da Vermögen, eigenes Einkommen sowie das Einkommen der Eltern und möglicher Ehepartner angerechnet werden, ist die eigentliche Bafög-Höhe immer individuell. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts lag die Zahl der Bafög-Empfänger 2023 bundesweit bei 635.600 Menschen.
Im konkreten Fall hatte sich eine Masterstudentin an das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) gewandt. Sie wollte dort einen höheren Bafög-Betrag einklagen, weil sie die Höhe der gesetzlichen Grundpauschale im Zeitraum von Oktober 2014 bis Februar 2015 für verfassungswidrig hielt. Das BVerwG setzte das Verfahren aus und legte dem BVerfG die Frage vor, ob die Grundpauschale im entsprechenden Zeitraum mit dem Grundgesetz vereinbar war. Der Erste Senat bejahte das nun.
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https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/1...nde-sozialstaat
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