Tarifbindung und betriebliche Mitbestimmung: keine Trendwende in Sicht
Die Koalition aus CDU/CSU und SPD plant, die Tarifbindung zu stärken, die Mitbestimmung weiterzuentwickeln und die Mitgliedschaft in Gewerkschaften steuerlich attraktiver zu gestalten. Dies nicht ohne Grund. Sowohl die Tarifbindung als auch die betriebliche Mitbestimmung in Deutschland verlieren weiter an Bedeutung. Mittlerweile arbeiten lediglich 41 Prozent aller Beschäftigten in Betrieben mit Branchentarifvertrag, weitere 8 Prozent in Betrieben mit Haustarifvertrag. Und in privatwirtschaftlichen Betrieben ab fünf Beschäftigten werden nur rund 37 Prozent der Beschäftigten durch Betriebsräte vertreten.
Seit mehr als 70 Jahren wird das deutsche System der Arbeitsbeziehungen durch drei wesentliche Elemente geprägt: das Tarifvertragsgesetz, die im Grundgesetz verankerte Koalitionsfreiheit als Fundament der Tarifautonomie sowie die gesetzlichen Bestimmungen zur betrieblichen Interessenvertretung durch Betriebs- und Personalräte.
Eine zentrale Rolle spielen dabei überbetriebliche Branchen- oder Flächentarifverträge, die maßgeblich Arbeitsbedingungen und Lohnfindung regulieren. Diese werden typischerweise regional und branchenspezifisch verhandelt und schaffen einheitliche Wettbewerbsbedingungen hinsichtlich der Arbeitskosten. Für Unternehmen bieten sie Planungssicherheit und garantieren während der Vertragslaufzeit Betriebsfrieden mit einem Verbot von Arbeitskampfmaßnahmen. Zudem werden die Betriebe entlastet, da der Verhandlungsprozess nicht bei ihnen, sondern bei den Verbänden liegt.
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