Neue Studie des WSI zur Tarifbindung:
Ohne Tarifvertrag verdienen Beschäftigte im Schnitt 11 Prozent weniger und müssen wöchentlich fast eine Stunde mehr arbeiten
Betriebe mit Tarifvertrag bieten deutliche bessere Arbeitsbedingungen als vergleichbare Betriebe ohne Tarifbindung. So arbeiten Vollzeitbeschäftigte in tariflosen Betrieben im Mittel wöchentlich 54 Minuten länger und verdienen trotzdem 11 Prozent weniger als Beschäftigte in Betrieben mit Tarifbindung, die sich hinsichtlich der Betriebsgröße, des Wirtschaftszweiges, der Qualifikationsstruktur der Beschäftigten und des Standes ihrer technischen Anlagen nicht voneinander unterscheiden. In Zeiten stark steigender Lebenshaltungskosten verfügen Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben deswegen eher über ein kleines finanzielles Polster. Dies ist das Ergebnis einer neuen Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, in der die Entwicklung der Tarifbindung in Deutschland anhand neuer Daten aus dem repräsentativen IAB-Betriebspanel untersucht wird.
Die Studie dokumentiert damit, dass der deutliche Rückgang der Tarifbindung seit der Jahrtausendwende negative Konsequenzen für die Beschäftigten und die Kaufkraft breiter Bevölkerungsschichten hat. Indirekt wirkt sich das auch auf die Einnahmen von Sozialversicherungen und öffentlicher Hand aus. Während im Jahr 2000 noch mehr als zwei Drittel der Beschäftigten (68 Prozent) in Deutschland in tarifgebundenen Betrieben beschäftigt waren, lag dieser Anteil 2021 nur noch bei gut der Hälfte (52 Prozent). Innerhalb Deutschlands gibt es dabei ein deutliches West Ost-Gefälle: So lag der Anteil der tarifgebundenen Arbeitsplätze in Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Hessen nach den jüngsten verfügbaren Zahlen noch zwischen 59 und 55 Prozent. Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Brandenburg und Thüringen kommen hingegen nur noch auf einen Anteil von 41 bis 46 Prozent tarifgebundener Arbeitsplätze. In den restlichen Bundesländern liegt die Tarifbindung bei 47 bis 53 Prozent. Die Bundesregierung muss nach EU-Recht einen Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung vorlegen. Das sollte sie rasch tun, wirksame gesetzliche Instrumente dafür seien seit langem bekannt, analysieren die Studienautoren Dr. Malte Lübker und Prof. Dr. Thorsten Schulten.
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https://www.boeckler.de/de/pressemitteil...niger-48755.htm
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