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Strafanzeige gegen Merz

#1 von Sirius , 02.07.2025 14:43

Gefährdet Strafanzeige gegen Merz wegen „Aufstachelung zum Angriffskrieg“ dessen Kanzlerschaft?

Der Schauspieler Dieter Hallervorden hat gemeinsam mit dem früheren Koordinator im Bundeskanzleramt, Albrecht Müller, dem langjährigen UN-Diplomaten Michael von der Schulenburg sowie weiteren Künstlern, Journalisten und Politikern Strafanzeige beim Generalbundesanwalt gegen Bundeskanzler Friedrich Merz eingereicht. Der Vorwurf lautet unter Verweis auf § 80a StGB, der Kanzler hätte mit seiner Aussage, Israel würde mit seinem völkerrechtswidrigen Angriff gegen den Iran „die Drecksarbeit für uns alle“ machen, zu einem Angriffskrieg aufgestachelt. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund unter anderem wissen, ob der Kanzler hat prüfen lassen, inwieweit diese Strafanzeige für ihn gefährlich werden könnte und wie er es bewertet, dass normale Bundesbürger für sehr ähnliche Aussagen bereits verurteilt worden sind. Von Florian Warweg.

Hier der Aneigentext und die Liste der Erstunterzeichner:

https://www.nachdenkseiten.de/?p=134789

So lautet einführend die Strafanzeige gegen Kanzler Merz. Neben den bereits genannten Unterzeichnern unterstützten über zwei Dutzend weitere Persönlichkeiten wie der deutsche Musikproduzent und Politiker Dr. Diether Dehm, die Publizistin Dr. Sabine Kebir, der Journalist Patrik Baab, der BSW-Politiker Andrej Hunko, der Komponist und Musiker Tino Eisbrenner sowie der Kabarettist Uwe Steimle die Strafanzeige und haben diese ebenfalls erstgezeichnet.

Es gibt derzeit zahlreiche Fälle von Personen in Deutschland, die für Aussagen, die denen des Kanzlers sehr ähneln, „wegen Billigung eines Angriffskriegs“ verurteilt worden sind. Beispielhaft sei auf das Urteil des Amtsgerichts Köln vom Juni 2023 gegen eine ukrainische Staatsbürgerin verwiesen. Diese wurde in erster Instanz wegen Billigung des russischen Angriffskriegs verurteilt, weil sie in einem TV-Interview am Rande einer Demonstration anlässlich des 8.-Mai-Gedenkens 2022 erklärt hatte, „Russland ist kein Aggressor“ und das Vorgehen Moskaus sei „alternativlos“ gewesen.
Das Gericht erklärte in seiner Urteilsbegründung, die Frau hätte mit den zitierten Aussagen den Krieg „für andere wahrnehmbar gutgeheißen und befürwortet“ und die Äußerungen seien damit geeignet, „den öffentlichen Frieden zu stören“.

Weiterlesen:

https://www.nachdenkseiten.de/?p=135363


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Sirius
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