Verfassungsgericht billigt Ceta mit Auflagen
Die Bundesregierung darf das Freihandelsabkommen Ceta zwischen der EU und Kanada vorläufig auf den Weg bringen. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Eilanträge gegen eine Zustimmung Deutschlands abgelehnt - stellt aber Bedingungen.
Die Bundesregierung kann dem EU-Kanada-Freihandelsabkommen Ceta vorläufig zustimmen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Donnerstag Eilanträge der Linken und mehrerer Bürgerinitiativen auf einen Stopp der Zustimmung ab. Damit kann das Abkommen wie geplant am 27. Oktober auf dem EU-Kanada-Gipfel in Brüssel unterzeichnet werden. Die Bundesregierung muss aber dafür sorgen, dass bestimmte Bedingungen eingehalten werden.
So muss sichergestellt sein, dass Deutschland das Abkommen trotz des vorläufigen Inkrafttretens wieder aufkündigen kann. Die Bundesrepublik soll deshalb bei der Unterzeichnung verbindlich erklären, dass Deutschland von einem einseitigen Kündigungsrecht ausgeht.
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