Verfassungsgericht lehnt Beschwerden über Dieselfahrverbote ab
Gegen das Fahrverbot für Euro-5-Diesel in Stuttgart waren mehrere Verfassungsbeschwerden eingegangen. Das Bundesverfassungsgericht wird sie nicht verhandeln.
Das Bundesverfassungsgericht hat Beschwerden über das Dieselfahrverbot in Stuttgart nicht zur Entscheidung angenommen. Insgesamt habe es neun Verfassungsbeschwerden gegen die Fahrverbote für Dieselfahrzeuge unterhalb der Norm Euro 5/V gegeben, hieß es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Die Anträge richteten sich gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg und des Verwaltungsgerichts Stuttgart.
Nach Auffassung der Richterinnen und Richter handelt es sich bei den Beschwerden nicht um einen Fall für das Verfassungsgericht. Die Entscheidung wurde nicht begründet. Seit Anfang des Jahres gilt in Stuttgart für Fahrzeuge mit Abgasnorm Euro 4 oder älter ein Fahrverbot in der Umweltzone. Einen Bann für Euro-5-Fahrzeuge plant die schwarz-grüne Landesregierung ab 2020. Dieser soll auf vier Hauptstrecken gelten. Das Verwaltungsgericht hatte jedoch geurteilt, dass die zu hohen Stickoxid-Werte in Stuttgart nur durch ein Fahrverbot in der gesamten Umweltzone ausreichend sinken.
Stuttgart war die erste deutsche Stadt, die ein Dieselfahrverbot verhängte, das über einzelne Straßen hinausging. In Städten wie Frankfurt am Main und Köln hatten Gerichte ebenfalls die Einführung von Fahrverboten verlangt, die jeweiligen Landesregierungen legten jedoch Berufung ein. Über viele dieser Fälle wurde nicht abschließend entschieden. Ursprüngliche Klägerin war in den meisten Fällen die Deutsche Umwelthilfe, die auch die künftigen Fahrverbote für Euro-5-Diesel in Stuttgart erwirkt hatte.
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