Verfassungsgericht: Rückenwind für autoritäre Politik
Die aktuellen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, nach denen Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sowie Schulschließungen verfassungskonform waren, können die rechtlichen Bedenken gegen die Corona-Politik nicht zerstreuen. Stattdessen haben sie zusätzliche Zweifel an der Integrität des Gerichts geweckt. Medien und Politik fühlen sich nun von dem Urteil beflügelt und zu weiteren autoritären Maßnahmen berufen. Viele Bürger fühlen sich im Stich gelassen. Von Tobias Riegel.
Die aktuellen Entscheidungen des Verfassungsgerichts zur „Bundesnotbremse“ sind ein schlechtes Signal. So gilt es nun als „offiziell“, dass zentrale Maßnahmen der sogenannten Corona-Notbremse des Bundes verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden seien – sogar die Schulschließungen. In Medienberichten finden sich weitere Hintergründe.
Das Bundesverfassungsgericht wies mehrere Klagen ab, die sich gegen die im Frühjahr angeordneten Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sowie Schulschließungen richteten. Die ab einer „Inzidenz-Schwelle“ automatisch ausgelösten Grundrechtseingriffe seien durch „überragend wichtige Gemeinwohlbelange“ gerechtfertigt gewesen, teilte das Karlsruher Gericht am Dienstag mit.
Die Verweigerung weiter Teile der Justiz, die Bürger gegen eine fragwürdige Politik in Schutz zu nehmen, nimmt mit diesen aktuellen Urteilen nicht seinen Anfang, sondern sie sind nur ein neuer Höhepunkt. Bereits die Einführung der „Notbremse“ bedeutete einen juristischen Winkelzug: Dadurch wurde der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten für die Bürger versperrt – es blieb einzig noch das Bundesverfassungsgericht, um gegen politische Willkür und „automatisch ausgelöste“ Grundrechtseinschränkungen zu klagen, wie Heribert Prantl am Dienstag im Deutschlandfunk Kultur nochmals betonte: „Es blieb nur noch dieses eine Gericht übrig.“ Durch diese Maßnahme landeten tausende von Beschwerden beim Verfassungsgericht. Und das tat monatelang – nichts.
Eine inakzeptabel lange Zeit wurde dadurch der Rechtsweg für die Bürger praktisch blockiert, sie waren dazu verdammt, auf das jetzige Urteil zu warten, da auch zahlreiche Eilanträge vom Verfassungsgericht abgewiesen wurden. Die jetzigen beiden Beschlüsse des Ersten Senats unter Gerichtspräsident Stephan Harbarth sind die ersten grundsätzlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu den Freiheitsbeschränkungen in der Corona-Pandemie. Dieses Urteil wurde dann nicht einmal in einer mündlichen Verhandlung herbeigeführt. Und verkündet wurde es nun im Windschatten der Omicron-Kampagne: Dadurch werden die Richtersprüche scheinbar durch die „Dramatik“ der Realität „bestätigt“ und gleichzeitig erhalten die aktuellen Tendenzen zur erneuten Verschärfung der Maßnahmen Auftrieb und höchstrichterlichen Segen.
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Mein gutes Gefühl bezüglich der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hat sich gestern in Luft aufgelöst.
Schenke der Welt mein Lächeln,
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