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RE: Verfassungsgericht:Richter müssen Fixierung zustimmen

#1 von Sirius , 24.07.2018 20:37

Verfassungsgericht zu Psychiatrie: Richter müssen Fixierung zustimmen

Fixierungen von Psychiatriepatienten müssen künftig von Richtern genehmigt werden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht. Bisherige gesetzliche Regelungen in Bayern und Baden-Württemberg müssen geändert werden.
Patienten in der Psychiatrie dürfen für längere Zeit nur nach einer richterlichen Entscheidung ans Bett gefesselt werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Zwei Betroffene aus Bayern und Baden-Württemberg hatten Verfassungsbeschwerden eingereicht. Wenn eine Fixierung an Beinen, Armen und Bauch - in einigen Fällen zusätzlich um Brust und Stirn - absehbar nicht weniger als eine halbe Stunde dauert, reicht die Anordnung eines Arztes nicht aus.

Wird eine Fixierung in der Nacht vorgenommen, muss eine richterliche Entscheidung am nächsten Morgen eingeholt werden. Die Fixierung eines Patienten sei ein Eingriff in dessen Grundrecht auf Freiheit der Person nach Artikel 104 des Grundgesetzes, sagte der Vorsitzende des Zweiten Senats, Andreas Voßkuhle. Sie sei nur als letztes Mittel zulässig. Über die Unterbringung von Patienten in der geschlossenen Psychiatrie entscheidet in Deutschland ein Richter.
Der Zweite Senat gibt den Ländern Bayern und Baden-Württemberg bis zum 30. Juni 2019 Zeit, verfassungsgemäße Rechtsgrundlagen zu schaffen. (Az. 2 BvR 309/15 u.a.)

http://www.tagesschau.de/inland/psychiatrie-103.html

Das wurde aber auch Zeit! Bayern schiebt ja gerne unliebsame Bürger in Psychiatrien ab, bezeichnet psychisch Kranke gar als „Gefährder“. „Fixieren“ ist in der Doofsprache nichts weiter als fesseln. Dann ist der Kranke jeder Folter jener ausgesetzt, die tatsächlich psychisch krank sind. Wären sie es nicht, wären sie in der Lage, sich zu schämen.


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Sirius
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