Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit EU-Recht vereinbar
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Vorratsdatenspeicherung kurz vor ihrer Einführung für unzulässig erklärt. Der Beschluss gilt allerdings nur für den Kläger.
Die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Telekommunikationsunternehmen können deshalb nicht verpflichtet werden, ab dem 1. Juli die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger zehn Wochen lang speichern zu müssen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschieden.
Im Ausgangsfall hatte ein ein IT-Unternehmen aus München geklagt, das die Internetzugangsdaten seiner Kunden nicht speichern will (Az. 13 B 238/17). Der Beschluss hat nur für die klagende Firma Wirkung und ist nicht anfechtbar, andere Unternehmen müssten selbst klagen. Die Provider gehen vor allem gegen die Vorratsdatenspeicherung vor, weil sie damit auch gezwungen werden, massive Investitionen in die benötigte Hard- und Software zu tätigen.
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http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2...eu-recht-urteil
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