EuGH: Pauschale Vorratsdatenspeicherung nicht zulässig
Eine flächendeckende und pauschale Speicherung von Internet- und Telefon-Verbindungsdaten ist nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nicht zulässig. Ausnahmen seien aber möglich zur Bekämpfung schwerer Kriminalität oder im Fall einer Bedrohung der nationalen Sicherheit, urteilt der EuGH.
Quelle: ntv.de
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