EuGH zu Europäischem Haftbefehl
Deutsche Staatsanwälte nicht unabhängig genug
Für die EuGH-Richter bleibt ein Restrisiko, dass die deutsche Staatsanwaltschaft beim EU-Haftbefehl durch die Politik beeinflusst werden könnte. In rund 5.600 EU-Fällen braucht es einen neuen Haftbefehl. Richterverbände fordern Gesetzesreform.
Die deutschen Staatsanwaltschaften bieten keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive, um zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls (EuBH) befugt zu sein. Das hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am Montag entschieden, (Urt. v. 27.05.2019, Az. C-508/18).
Die Behörde, die mit der Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls betraut ist, muss bei der Ausübung ihrer Aufgaben unabhängig handeln - und zwar auch dann, wenn der Europäische Haftbefehl auf einem nationalen Haftbefehl beruht, der zuvor von einem Richter oder einem Gericht erlassen wurde. Es dürfe keinerlei strukturelle Gefahr drohen, dass die Entscheidung durch Weisungen oder Anordnungen der Exekutive beeinflusst werden könnte, so die Große Kammer.
Ein strenger Maßstab. Und der hat Folgen für das deutsche System: Für die Staatsanwaltschaften in Deutschland sei nicht gesetzlich ausgeschlossen, dass im Einzelfall doch eine Weisung eines Landesjustizministers Einfluss auf ihre Arbeit nehmen könnte, so die Richter in Luxemburg am Montag. Ansatzpunkt für die Entscheidung des EuGH ist eine Formulierung in Art. 6 Abs. 1 des entsprechenden EU-Rahmenbeschlusses zum Haftbefehl (2002/584/JI), nach welcher der Haftbefehl nur von einer "Justizbehörde" in einem Mitgliedstaat ausgestellt werden darf. Diese müsse entsprechend "unabhängig" arbeiten können.
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https://www.lto.de/recht/justiz/j/eugh-e...M6JfVc9GrcpRJTU
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Die Weisungsgebundenheit ist nicht nur bei der Justizbehörde die Wurzel manchen Übels.
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