Gerichtsurteil: WhatsApp-Nutzern könnten Abmahnungen drohen
Wer WhatsApp nutzt, stimmt der Weitergabe seines Adressbuches an das Unternehmen zu. Diese Praxis sei illegal, urteilt das Amtsgericht Bad Hersfeld im Fall eines Elfjährigen. Für Nutzer könnte das Folgen haben.
Wer über WhatsApp die Telefonnummern seiner Kontakte automatisch an das Unternehmen weiterleitet, ohne die Betroffenen vorher um Erlaubnis zu fragen, begeht eine Rechtsverletzung. Das entschied das Amtsgericht Bad Hersfeld in einem Sorgerechtsstreit (Az. F 120/17 EASO), in dem es auch um die Smartphone-Nutzung eines elf Jahre alten Jungen ging. Das Gericht erlegte der Mutter konkrete Auflagen zur elterlichen Kontrolle der Smartphone-Nutzung ihres Kindes auf.
Mit dem Urteil wurde die Mutter verpflichtet, von allen Personen, die aktuell im Adressbuch des Smartphones ihres Sohnes gespeichert sind, schriftliche Zustimmungserklärungen einzuholen, ob diese mit der Weitergabe ihrer Daten an WhatsApp auch einverstanden sind. Zudem wurde der Mutter eine persönliche Weiterbildung zur digitalen Mediennutzung aufgetragen.
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http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolit...f=nl-startmenue
Wer ist eigentlich so dämlich und gibt sein Adressbuch an Firmen zur Ausschlachtung weiter?
Alle sind so dämlich, weil auch die im Adressbuch so dämlich sind.
Und außerdem muss man das. Ach so, das ist natürlich was anderes. Dann verkauft man ja gerne seine „Freunde“.
Gut, dass ich noch so altmodisch bin und mein Adressbuch für mich behalte.
Weil ich nämlich was zu verbergen habe: Die Adressen meiner Freunde.
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