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Impfpflicht im Gesundheitswesen: Ab Mitte März drohen Abmahnungen

#1 von Sirius , 18.01.2022 16:56

Impfpflicht im Gesundheitswesen
Ab Mitte März drohen Abmahnungen

Für ungeimpfte Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich wird es langsam eng. Spätestens bis zum 15. März müssen sie nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Wer sich weigert, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Eine Kündigung ist aber nur das letzte Mittel.
Beschäftigte in Hausarztpraxen, die nach Inkrafttreten der Corona-Impfpflicht keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen können, müssen mit einer Abmahnung und in letzter Konsequenz mit ihrer Entlassung rechnen. Das geht aus einem Informationsblatt des Deutschen Hausärzteverbandes hervor, über das zunächst das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtete.

Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht sieht vor, dass Beschäftigte in Einrichtungen wie Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen bis zum 15. März nachweisen müssen, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind. Damit sollen Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftige besser vor einer Corona-Infektion geschützt werden. Falls Mitarbeiter den Nachweis verweigerten, könne das Gesundheitsamt ihnen verbieten, die Arztpraxis zu betreten oder in dieser tätig zu sein, heißt es in dem Informationsblatt auf der Webseite des Hausärzteverbandes. "In diesen Fällen dürfte im Ergebnis für betroffene Arbeitnehmende der Vergütungsanspruch in der Regel entfallen."
Weigere sich der Arbeitnehmer dauerhaft, einen Impf- oder Genesenennachweis oder ein Attest vorzulegen, wonach eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht angezeigt sei, könne als letztes Mittel auch eine Kündigung in Betracht kommen, erklärt der Verband. "Entsprechend dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dürfte hier jedoch regelmäßig zunächst eine Abmahnung erfolgen müssen."

Weiterlesen:

https://www.n-tv.de/politik/Ab-Mitte-Mae...le23063127.html


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