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RE: Arbeiten im "Standby-Modus"

#1 von Sirius , 14.10.2017 00:08

Arbeiten im "Standby-Modus"

Unter dem Motto "Schwarzer-Freitag" hat der Verein "Aktion gegen Arbeitsunrecht" vor 19 H&M-Filialen in Deutschland gegen die schlechten Arbeitsbedingungen der Modekette protestiert: Immer mehr Beschäftigte seien nur noch "Standby" beschäftigt, also auf Abruf.

Von Vera Dreckmann, WDR

Die sogenannte Arbeit auf Abruf ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelt: Der Arbeitnehmer hat keine fixe Dienstzeit, sondern nur einen Rahmenvertrag, der die Anzahl der Arbeitsstunden im Monat festlegt. Wann gearbeitet werden muss, kann flexibel vereinbart werden und richtet sich nach dem Arbeitsanfall. Die Arbeitszeit muss aber mindestens zehn Stunden in der Woche betragen und der Beschäftigte muss mindestens drei Stunden am Stück eingesetzt werden. Außerdem muss der Arbeitgeber ihn mindestens vier Tage vorher über seine Arbeitszeit informieren.
Zwar sind grundsätzlich auch Regelungen zulässig, die die Arbeitnehmer schlechter stellen, doch nach Aussage von Prof. Gerhard Bosch vom Institut für Arbeit und Qualifikation an der Universität Duisburg-Essen gibt es bisher keinen Tarifvertrag, den die Gewerkschaften zu Ungunsten der Arbeitnehmer unterschrieben hätten. Dennoch hat er an dieser "Arbeitskraft aus der Tube" vieles zu kritisieren. "Es ist ein Riesenproblem für viele Teilzeitbeschäftigte, dass sie keine festen Arbeitszeiten haben: Sie können von ihrem Teilzeitvertrag nicht richtig leben und können aber gleichzeitig keinen zweiten Job annehmen, weil sie nicht wissen, wann sie eingesetzt werden."

Weiterlesen:

http://www.tagesschau.de/inland/hm-101.html


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Sirius
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