EuGH zu Asylverfahren: Homosexualitätstests sind verboten
Asylbewerber dürfen laut EuGH keinem Test ihrer sexuellen Orientierung unterzogen werden: Das sei ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Privatleben. Es ging um einen Fall aus Ungarn.
Von Kai Küstner, ARD-Studio Brüssel
Homosexuelle haben in Europa ein Recht auf Asyl, wenn ihnen in ihrer Heimat die Verhaftung droht. So viel steht fest. Die Klärung der Frage allerdings, ob ein Antragsteller tatsächlich homosexuell - und damit im Herkunftsland Verfolgung ausgesetzt ist -, kann für die prüfenden Behörden im Einzelfall zur Gratwanderung werden. Psychologische Tests jedenfalls, um die sexuelle Orientierung festzustellen, untersagt der Europäische Gerichtshof eindeutig: Mit deren Durchführung würde zu sehr in das Privatleben eines Asylbewerbers eingegriffen.
Im konkreten Fall ging es um einen Nigerianer, der in Ungarn Asyl beantragt hatte. Ein Psychologe stufte ihn als nicht glaubwürdig ein. Dagegen ging der Mann gerichtlich vor. Das warf die Frage auf, ob psychologische Gutachten zur Feststellung der sexuellen Orientierung überhaupt zulässig sind.
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http://www.tagesschau.de/ausland/fluecht...litaet-101.html
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