Verbraucherschützer: Internetkonzerne tricksen trotz Verbots weiter
Seit 100 Tagen gelten in der EU strengere Vorgaben beim Verbraucherschutz und bei Werbeeinblendungen. Große Unternehmen schert das nicht.
Internetkonzerne aus den USA und China kommen 100 Tage nach Inkrafttreten des europäischen Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) nicht den neuen rechtlichen Verpflichtungen nach. Das geht aus einer Studie des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) hervor.
Demnach nutzen Amazon, Booking.com, Google Shopping und Youtube noch immer illegale Designtricks (Dark Patterns), um Verbraucher in eine bestimmte Richtung zu lenken. Seit August 2023 ist es Anbietern großer Onlineplattformen verboten, menschliche Verhaltens- oder Wahrnehmungsmuster durch Designtricks auszunutzen – beispielsweise über die Farbgestaltung von Buttons oder lange Klickwege.
"Die Menschen fühlen sich von Designtricks auf Online-Plattformen manipuliert, verwirrt oder ausgetrickst", sagte Ramona Pop, Vorständin des vzbv. "Es ist wirklich erstaunlich, mit welcher Beharrlichkeit Unternehmen die geltenden Gesetze missachten oder nur halbherzig umsetzen."
Auch bei der Transparenz von Werbekriterien entdeckten die Verbraucherschützer Mängel. Große Onlineplattformen seien verpflichtet, nachvollziehbar und leicht zugänglich darüber zu informieren, nach welchen Kriterien Werbungen ausgespielt würden, erklärte der vzbv. Diese Informationen müssten direkt über einen Klick auf die Werbung abgerufen werden können.
"Keiner der untersuchten Anbieter ist dieser Verpflichtung bislang nachgekommen." Der Verband hatte die Werbeeinblendungen bei Instagram aus dem Meta-Konzern, Snapchat, Tiktok und X/Twitter untersucht. Immerhin hätten alle bis auf Snapchat die Anzeigeninhalte als Werbung gekennzeichnet und den jeweiligen Werbetreibenden namentlich ausgewiesen.
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https://www.golem.de/news/verbrauchersch...312-179981.html
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