Tricksen bei der Erbschaftssteuer: Bedürftige MilliardärInnen
Besitzen Unternehmens-ErbInnen mehr als 26 Millionen Euro, müssen sie eigentlich Steuern zahlen. Ein Schlupfloch erlaubt ihnen, das zu umgehen.
Vielleicht haben Sie auch von Susanne Klatten gehört, der BMW-Erbin und wahrscheinlich reichsten Frau Deutschlands. Sie hat kürzlich einen Teil ihres Vermögens an ihre drei Kinder übertragen. Die Zeit hat das sehr schön aufgedröselt, schrieb von „mindestens 1,5 Milliarden Euro“ pro Kopf und dass noch nicht klar ist, was die Kinder davon an Steuern zahlen müssen – und ob überhaupt.
Ha, denken Sie jetzt, klar: Firmenerben zahlen bekanntermaßen keine Steuern (sofern die Firma noch ein Weilchen erhalten bleibt)! Aber nein, das habe ich auch diese Woche erst gelernt: Die Steuerbefreiung für UnternehmenserbInnen geht nur bis 26 Millionen Euro, maximal 90 Millionen.
Ab dann muss man zur Befreiung einen Antrag auf Verschonung stellen. Nachzuweisen ist, dass man „bedürftig“ ist (heißt wirklich so), also nicht ausreichend Privatvermögen hat, um die Steuern zu zahlen. Das kann ja durchaus eine Hürde sein, so ein Antrag. Da muss sich der Steuerberater schon auch mal was überlegen.
Die Auswahl an Dingen, die zu unternehmen sind, scheint aber recht groß zu sein. So lassen sich Firmenanteile zum Beispiel einer eigens zum Zweck der Vermögensweitergabe gegründeten Familienstiftung übertragen. Die hatte ja vorher nichts auf dem Konto, also muss sie dann auch keine Steuern zahlen.
Gleiches gilt für Kinder, die bis dato nur Taschengeld bekamen. Man kann auch, wie Springer-Chef Mathias Döpfner, der 2020 Konzernanteile für 1 Milliarde Euro von Friede Springer bekam, schnell weitere Springer-Aktien im Wert der zu erwartenden Schenkungssteuer kaufen – und hat dann eben auch grad nichts flüssig.
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https://taz.de/Tricksen-bei-der-Erbschaftssteuer/!6023578/
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