Bremer Koalition setzt sich für bundesweites AfD-Verbot ein
Die Bremer Regierungskoalition will sich auf Bundesebene für ein AfD-Verbotsverfahren starkmachen. Als ersten Schritt fordert sie eine umfangreiche Materialsammlung. Die CDU warnt vor einem Scheitern.
Als bundesweit erste Regierungskoalition haben SPD, Grüne und Linke in Bremen beschlossen, sich für ein bundesweites AfD-Verbotsverfahren einzusetzen. Wie die Fraktionsspitzen am Mittwoch erklärten, sollen die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern zunächst eine umfangreiche Materialsammlung anlegen. Diese ermögliche eine solide Prüfung, inwieweit die AfD die freiheitlich demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen wolle. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse strebt die rot-grün-rote Koalition dann ein Verbotsverfahren gegen die Bundes-AfD an. Gegen die Jugendorganisation Junge Alternative soll auf Bundesebene zudem ein vereinsrechtliches Verbot geprüft werden.
"Die Mütter und Väter unserer Verfassung haben die Möglichkeit eines Parteiverbots ganz bewusst in unser Grundgesetz aufgenommen", betonte Mustafa Güngör, Fraktionsvorsitzender der SPD. "Denn die Machterschleichung der Nationalsozialisten war das Ergebnis von falsch verstandener Toleranz gegenüber Antidemokraten." Auch die Fraktionsvorsitzenden Henrike Müller (Grüne) und Sofia Leonidakis (Linke) bezeichneten die AfD als reale Gefahr für die Demokratie. "Uns ist bewusst, dass ein Verbotsverfahren ein scharfes Schwert ist, und die Hürden sind zurecht hoch", so Leonidakis. "Aber wir müssen jetzt handeln, bevor es zu spät ist."
Über den entsprechenden Antrag von Rot-Grün-Rot entscheidet die Bürgerschaft voraussichtlich kommende Woche. Der Senat soll dann auf Bundesebene aktiv werden. Die geforderte Materialsammlung könnte laut Leonidakis bei einer bestehenden Koordinierungsstelle der Verfassungsschutzbehörden zusammenlaufen. Daneben baut die Koalition auf das Nordrhein-Westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG). Dieses entscheidet in der kommenden Woche, ob der Verfassungsschutz die Bundes-AfD als Verdachtsfall einstufen darf.
Wenn die Richter diese Frage bejahen und sich aus der Materialsammlung genügend Belege für die Verfassungsfeindlichkeit ergeben, soll sich der Senat für eine zügige Entscheidung über ein Verbotsverfahren einsetzen. Beantragen können dies der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung. "Nur das Bundesverfassungsgericht kann eine Partei verbieten, das liegt nicht im Ermessen unserer Parlamentsmehrheit – und das ist sehr richtig so", unterstrich Grünen-Politikerin Müller.
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