Bremer Gericht schützt israelkritische Parolen
Das war wirklich eine faustdicke Überraschung! Wie der Weser Kurier am 26. April 2024 meldete, hat das Verwaltungsgericht Bremen in einem Eilverfahren entschieden, dass mehrere Verbotsauflagen, die das Ordnungsamt Bremen gegen die letzten Free-Gaza!-Demonstrationen erlassen hatte, rechtswidrig seien. Im Weser Kurier wird aus dem Urteil berichtet: „Wer auf Demonstrationen ‚Kindermörder Israel‘ ruft oder diese Parole als Banner trägt, macht sich nicht der Volksverhetzung strafbar. Es ist auch keine auch keine Störung des öffentlichen Friedens, geschweige denn eine Billigung oder gar Aufforderung zu Straftaten – es ist vielmehr eine vom Grundgesetz geschützte Wahrnehmung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit.“
„Offensichtlich rechtswidrig'“ seien hingegen Auflagen der Innenbehörde, die sich gegen diese und andere Israel-feindliche Äußerungen richteten. Vor der ‚Demo gegen Waffenlieferungen nach Israel‘ am vorigen Sonnabend hatte das Ordnungsamt 17 verschiedene Auflagen gemacht. Danach sollten Kennzeichen und Symbole von Terrororganisationen wie der Hamas ebenso verboten sein wie die ‚Kindermörder‘-Parole. Aber auch Abbildungen des israelischen Staatsgebietes, ausgefüllt mit den Farben der palästinensischen Flagge, wurden untersagt. Verboten wurde schließlich der bereits vom Bundesinnenministerium als Hamas-typisch geächtete Slogan „From the river to the sea / Palestine will be free“.
Geradezu sensationell an dem Urteil ist vor allem die Aufhebung des Verbots der Parole „Kindermörder Israel“. Wie der Weser Kurier berichtet, heiße es In der siebenseitigen Begründung des Gerichts, dass die Parole keineswegs nur ein antisemitisches Klischee sei. Es sei „nicht ausgeschlossen, dass hiermit nicht jüdische Menschen, sondern der Staat Israel als politischer Akteur gemeint ist“. Schließlich seien „im Rahmen des Krieges in Gaza auch Kinder zu Tode gekommen“. Das Gericht kritisierte damit deutlich die in der deutschen Medienöffentlichkeit üblich gewordene Auffassung, dass jede Kritik an der israelischen Regierung schon per se antisemitisch sei.
Erwirkt hatte das Urteil die Bremerin Ranya Dakkour in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren. Die Innenbehörde habe noch versucht, gegen die aufschiebende Wirkung der Klage vorzugehen, sei aber damit gescheitert. Die Grundrechte der Antragstellerin würden in diesem Einzelfall, so das Gericht, schwerer wiegen als die nach der Einschätzung der Versammlungsbehörde vorliegenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit.
Weiterlesen:
http://nahost-forum-bremen.de/?p=12564
Der sehr ausführliche Bericht Joerg Helge Wagner im Weser Kuriers hier:
https://www.weser-kurier.de/bremen/polit...o8zlu2owf7fce0p
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