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RE: "Transitzentren" Wie soll das funktionieren?

#1 von Sirius , 05.07.2018 20:02

Diskussion um "Transitzentren" Wie soll das funktionieren?

Die Union will "Transitzentren" für Migranten. Doch rechtlich und praktisch wirft diese Idee viele Fragen auf. Vor allem, wenn Flüchtlinge dort nur 48 Stunden bleiben sollen.
Von Sandra Stalinski, tagesschau.de
Ein wichtiger Baustein in der Einigung zwischen CDU und CSU im Asylstreit sind sogenannte Transitzentren. Einrichtungen also, aus denen heraus Asylsuchende, die bereits in einem anderen EU-Land registriert sind, in diese abgeschoben werden können.
In der ARD-Sendung "Farbe bekennen" konkretisierte Angela Merkel das Vorhaben. Innerhalb von maximal zwei Tagen soll in diesen Einrichtungen entschieden werden, ob ein Flüchtling direkt in einen anderen EU-Staat zurückgeschickt werden kann. "Man muss mit 48 Stunden hinkommen, das sagt das Grundgesetz", sagte die CDU-Vorsitzende.

Wieso eigentlich genau 48 Stunden?

Damit bezieht sich Merkel offenbar auf Artikel 104, Absatz 2 GG, wonach grundsätzlich niemand "länger als bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen in eigenem Gewahrsam" gehalten werden darf. Merkel begreift "Transitzentren" also offenbar als geschlossene Einrichtungen, aus denen niemand einfach so - zumindest nicht nach Deutschland - heraus darf. Eine geschlossene und damit bewachte Einrichtung bedeutet aber Freiheitsentzug. Und der ist, wie Artikel 104 außerdem sagt, nur auf richterliche Anordnung hin möglich und wenn diese nicht vorliegt, in Ausnahmefällen eben nach maximal 48 Stunden zu beenden. Sollte die Prüfung, ob und wohin ein Flüchtling zurückgeschickt werden kann, länger dauern, müsse er in eine normale Aufnahmeeinrichtung verlegt werden, so Merkel in der ARD.

Weiterlesen:

http://www.tagesschau.de/inland/transitzentren-103.html

Mein Gott, was ist bloß aus diesem Land geworden.
Warum bringt ihr die Menschen denn nicht gleich an Ort und Stelle um?


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Sirius
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