Timke gibt Haftbefehl-Posting zu
Der Bremer Landespolitiker und Rechtspopulist Timke hat eingeräumt, den Haftbefehl gegen einen Verdächtigen im Tötungsdelikt in Chemnitz veröffentlicht zu haben. Zugleich kritisierte er seine Hausdurchsuchung.
Der Bremer Bürgerschaftsabgeordnete Jan Timke hat zugegeben, dass er einen Haftbefehl gegen einen verdächtigen Iraker im Chemnitzer Tötungsdelikt veröffentlicht hat. Der Rechtspopulist erklärte, er habe das interne Dokument bei Facebook gesehen und dort weiterverbreitet. Er betonte aber, nicht Urheber dieses Leaks zu sein. Inzwischen ist der Post gelöscht worden.
Bis zu ein Jahr Haft
Dennoch hat Timke sich wahrscheinlich strafbar gemacht. Denn nach Paragraf 353d des Strafgesetzbuches kann mit bis zu einem Jahr Haft oder einer Geldzahlung bestraft werden, wer amtliche Dokumente eines Gerichtsverfahrens - wie einen Haftbefehl - veröffentlicht, "bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist". Obwohl Timke Bundespolizist ist, erklärte er, dass sein Agieren strafbar sei, sei weder ihm noch seinen Mitarbeitern bekannt gewesen.
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https://www.tagesschau.de/inland/haftbefehl-timke-105.html
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