Sehr geehrter Mensch!
Die gesetzliche Anerkennung des dritten Geschlechts seit 1. Januar ist eine juristische und gesellschaftliche Revolution. Wie verändert das unser Kulturverständnis?
Das Personenstandsgesetz gehört nicht zu den Gesetzen, die üblicherweise im Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit stehen. Es ist ein Gesetz für die Standesämter und für die Standesbeamten, die die "familienrechtlichen Umstände", nämlich Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle, nach den Regeln des Personenstandsrechts in ihren Büchern sorgfältig registrieren.
Das dritte Geschlecht
Am 1. Januar ist nun aber eine Änderung des Personenstandsgesetzes in Kraft getreten, die man getrost als gesellschaftspolitische Revolution bezeichnen kann. Diese Revolution findet sich in der Neufassung des Paragrafen 22 Absatz 3. Dort heißt es jetzt: "Kann ein Kind weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe oder mit der Angabe 'divers' in das Geburtenregister einzutragen."
"Oder mit der Angabe 'divers'", das ist neu - und das heißt: Die bloße Mann-Frau-Betrachtung der Geschlechtlichkeit im deutschen Recht ist zu Ende. Es gibt nun, ganz offiziell und amtlich anerkannt, das dritte Geschlecht. Das ist juristisch und gesellschaftspolitisch spektakulär. Das hat Auswirkungen, die man womöglich noch nicht überschauen kann. Die ersten Auswirkungen zeigen sich in diesen Tagen in den Stellenausschreibungen und Stellenanzeigen. Dort heißt es jetzt, wenn das neue Gesetz beachtet wird, nicht mehr nur, wie bisher, dass ein Bauleiter gesucht wird "m/w", sondern m/w/d - männlich, weiblich, divers. Deshalb ist in diesem Newsletter von einer nun schon ein paar Tage zurückliegenden Gesetzesänderung die Rede; sie wird weit in die Zukunft wirken.
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https://www.sueddeutsche.de/politik/pran...ivers-1.4276490
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