Deutschlandkarte: Mietrecht in den Bundesländern
Mietpreisbremse, Kündigungsschutz, Mieterhöhung: Was gilt wo?
Hamburg und Berlin top, Saarland flop: Wie gut Mieterinnen und Mieter vor Kündigung und explodierenden Kosten geschützt sind hängt auch davon ab, in welchem Bundesland und in welchem Ort sie wohnen. Unsere Deutschlandkarte zeigt, wo welche Regelung gilt - und wie die einzelnen Länder im bundesweiten Vergleich abschneiden.
Mietrecht ist auch Ländersache: Einige Gesetze im Mietrecht geben den Ländern die Möglichkeit, in angespannten Wohnungsmärkten Verschärfungen umzusetzen. Konkret betrifft das drei Instrumente:
§ 556d Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn (Mietpreisbremse)
§ 557a Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung
§ 558 Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (für Bestandsmieten)
"Mietrechtlicher Flickenteppich"
Diese Möglichkeit wird in den Ländern sehr unterschiedlich genutzt. Während Hamburg in Berlin flächendeckend alle Verschärfungen umsetzen, gelten keine dieser Verschärfungen in Sachsen-Anhalt oder dem Saarland. Um diesen mietrechtlichen Flickenteppich aufzulösen, fordert der DGB die möglichen Verschärfungen bundesrechtlich zu regeln und flächendeckend einzuführen. Bis dahin sind die Länder gefragt, die Rechte der Mieterinnen und Mieter zu stärken.
Deutschlandkarte: Wo gilt was?
Mit einem Klick auf die Karte erfahren Sie, welche Regelungen in dem jeweiligen Bundesland gelten. Ja nachdem, ob oder wie umfassend die Möglichkeiten zum Mieterschutz ausgeschöpft werden, haben wir Farben vergeben:
grün: mietrechtliche Möglichkeiten voll umgesetzt
gelb: mietrechtliche Möglichkeiten teilweise umgesetzt
orange: mietrechtliche Möglichkeiten punktuell umgesetzt
rot: keine der mietrechtlichen Möglichkeiten umgesetzt
braun: Rücknahme der mietrechtlichen Verbesserungen angekündigt
Zur Deutschland-Karte:
https://www.dgb.de/themen/++co++e861f616...53-52540088cada
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