Wo die deutsche Polizei bei der Verfolgung im Netz versagt
Das Strafgesetzbuch gilt ohne Ausnahme in ganz Deutschland: Das Strafrecht macht keinen Unterschied zwischen Ost und West, zwischen Stadt und Land, zwischen Flensburg und Sonthofen. Überall droht Straftäter:innen die gleiche Strafe. Das deutsche Strafrecht ist einheitlich.
Die deutsche Strafverfolgung ist hingegen uneinheitlich. In erster Linie sind die jeweiligen Behörden der 16 Bundesländer für die Verfolgung von Straftaten zuständig. Die Gesetzgeber in den Bundesländern können selbst entscheiden, wie sie „ihre” Polizei und „ihre” Staatsanwaltschaften organisieren: Die Länder setzen unterschiedliche Schwerpunkte, schaffen unterschiedliche Spezialeinheiten und bilden unterschiedlich fort.
Das führt vor allem bei einem vergleichsweise „neuen“ Rechtsgebiet wie Hass im Internet zu sehr unterschiedlichen Ermittlungsergebnissen in der Praxis, glauben Expert:innen wie die Leipziger Strafrechtsprofessorin Prof. Dr. Elisa Hoven. Ob Betroffene von Hass im Netz zu ihrem Recht kommen, hängt demnach vor allem davon ab, ob die Polizist:innen, an die sie geraten, Straftaten im Netz ernst nehmen und Ermittlungen einleiten – oder nicht.
Um zu prüfen, was an dieser Vermutung dran ist, hat das ZDF Magazin Royale ein deutschlandweites Experiment durchgeführt und in allen Bundesländern 16 Korrespondent:innen engagiert, die am 3. August 2021 um 17 Uhr in ihrer örtlichen Polizeiwache dieselben sieben Hasskommentare zur Anzeige vorgelegt haben.
Das ZDF Magazin Royale hat das Experiment ausgewertet und den ersten „Strafverfolgungsatlas” erstellt: In dieser Deutschlandkarte sehen Sie, wie deutsche Polizeibehörden bei der Verfolgung von Hass im Netz vorgehen – und wo sie versagen. Klicken Sie für die detaillierten Ergebnisse auf das jeweilige Bundesland. Wenn Sie die mobile Version nutzen, klicken Sie auf das jeweilige Wappen.
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