Verfassungsschutz muss Einzelheiten zu Maaßens AfD-Kontakten offenlegen
Es gibt keine generelle Vertraulichkeit für Gespräche mit Politikern, hat das Oberverwaltungsgericht entschieden. Dennoch bleiben manche Inhalte geheim.
JOST MÜLLER-NEUHOF
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist verpflichtet, die Öffentlichkeit über vertrauliche Treffen seines früheren Präsidenten Hans-Georg Maaßen mit AfD-Politikern zu informieren. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen nach einer Klage des Tagesspiegels gegen das BfV im Eilverfahren entschieden.
Auskünfte müssen unter anderem dazu erteilt werden, wann und wo die Treffen stattfanden, ob radikale Strömungen in der AfD und der Thüringer Landesvorsitzende Björn Höcke dabei Thema waren und wer die Initiative zu den Treffen ergriffen hat. Der Beschluss ist rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.
Weitere Gesprächsinhalte, insbesondere Mitteilungen Maaßens an seine Gesprächspartner, dürften jedoch bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache zurückgehalten werden, entschieden die Richter. Sie änderten damit nach einer Beschwerde des Bundesamts einen Beschluss des Verwaltungsgerichts, der das BfV im Wege einstweiligen Rechtsschutzes noch in vollem Umfang zur Auskunft verpflichtet hatte (15 B 1850/18). Dennoch ist damit die Position des BfV unhaltbar geworden, wonach Treffen der Amtsleitung mit Politikern generell geheim gehalten werden dürften, wenn dafür Vertraulichkeit verabredet worden sei.
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https://www.tagesspiegel.de/politik/teil...n/24177482.html
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