NRW-Innenminister Reul beantwortet Fragen im Landtag zur Namens-Verfälschung im Falle des Syrers A. A.
Wenn der Minister berichtet …
Innenminister Reul stellte sich gestern im Düsseldorfer Landtag einer Fragestunde zum Fall der Verfälschung von Namensangaben in INPOL, die den Syrer A.A. dauerhaft hinter Gitter brachte. Dabei waren ihm zwei Dinge wichtig: Eine Datenmanipulation habe durchaus stattgefunden, aber eben nicht in NRW. Auch Fehler bei der Identitätsüberprüfung habe es gegeben. Aber gegen die beiden daran beteiligten Polizeibeamten habe er Disziplinarverfahren eingeleitet und ermittle die Staatsanwaltschaft. Das allein genügt allerdings nicht, um Polizei und Politik in NRW von ihrer Verantwortung zu befreien.
Von Verwechslung wird in diesem Fall ja seitens der Politik und Polizeiführung NRW gerne gesprochen: Verwechseln?! Das bedeutet etwas oder jemanden irrtümlich für etwas oder jemand anderen halten. Im Falle des Syrers A.A. ist das eine Schutzbehauptung: Denn eine Verwechslung von Namen oder Namensbestandteilen zwischen dem Syrer Amad Ahmad und dem Malier Amedy Guira kann sich – zum fraglichen Tag am 6.7.2018 – aus dem polizeilichen Informationssystem INPOL nicht ergeben haben. Der Syrer hatte zu diesem Zeitpunkt keine Namensbestandteile, die eine Verwechslung mit „Guira“ oder „Amedy“ wahrscheinlich machen würden. Und im Namen und den Alias-Namen des Maliers gab es zu diesem Zeitpunkt nichts, was eine Verwechslung mit Amad Ahmad wahrscheinlich machen würde. Wenn man von dem Allerwelts-Namensbestandteil „Amed“ absieht, der in den Alias-Personalien der beiden Personen vorkommt.
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https://police-it.org/wenn-der-minister-berichtet
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