Abgasskandal: Volkswagen zu Schadensersatz verurteilt
Volkswagen hat im Abgasbetrug vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz eine Niederlage erlitten. Bundesweit sei damit zum vierten Mal ein zweitinstanzliches Urteil gegen den Autohersteller gesprochen worden, sagte ein Volkswagen-Sprecher. 25 OLG-Urteile seien dagegen zugunsten von Volkswagen oder VW-Händlern ausgegangen. Das OLG Koblenz hatte am Mittwoch (12. Juni 2019) das Unternehmen „wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verpflichtet“.
Herbert Gilbert aus Gebroth im Kreis Bad Kreuznach hatte vor Bekanntwerden der Abgasmanipulationen einen gebrauchten VW Sharan mit einem Dieselmotor EA 189 für gut 31.000 Euro gekauft und später von Volkswagen den vollen Kaufpreis zurückgefordert. Das Landgericht Bad Kreuznach wies seine Klage in der ersten Instanz ab. Der 5. Zivilsenat des OLG Koblenz verurteilte Volkswagen dagegen nun zur Zahlung von fast 26.000 Euro an den Käufer. Die übrigen nahezu 6000 Euro zogen die Richter in Anrechnung der bereits vom Käufer gefahrenen Kilometer als Nutzungsvorteil ab.
Das OLG hielt Volkswagen vor, den Sharan „unter bewusstem Verschweigen der unzulässigen Softwareprogrammierung in Verkehr gebracht“ zu haben. Mit dieser bestehe „die Gefahr der Betriebsuntersagung und Fahrzeugstilllegung“. Das sei ein Schaden. Bei einem Weiterverkauf gebe es einen Wertverlust. Volkswagen habe sittenwidrig gehandelt. Das OLG betonte, „dass staatliche Behörden, Wettbewerber und Endverbraucher in großer Zahl systematisch zur Profitmaximierung getäuscht“ worden seien. Es sei daher ausgeschlossen, dass der Volkswagen-Vorstand oder zumindest der Leiter der Entwicklungsabteilung die Manipulationen nicht gekannt hätten.
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