Hessentrojaner: Bürgerrechtler beschweren sich beim Bundesverfassungsgericht
Aktivisten haben wegen der Reform der Befugnisse für Polizei und Inlandsgeheimdienst in Hessen das Bundesverfassungsgericht angerufen. Auch die Piraten klagen.
Einige zivilgesellschaftliche Organisationen ziehen gegen die Novellen des hessischen Polizei- und Verfassungsschutzgesetzes vor das Bundesverfassungsgericht. Die Beschwerde richtet sich dagegen, dass die schwarz-grüne Koalition in Wiesbaden damit die Überwachungsbefugnisse für die Strafverfolger und den Inlandsgeheimdienst deutlich ausgeweitet hat. So dürfen Ermittler etwa IT-Systeme wie Computer oder Mobiltelefone zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und heimlichen Online-Durchsuchung infiltrieren und dafür Staatstrojaner verwenden.
"IT-Sicherheit aller Bürger gefährdet"
Zudem könne die Polizei mit der Analysesoftware Hessendata des US-Unternehmens Palantir Menschen und ihr Umfeld "vollständig durchleuchten", befürchten die Bürgerrechtler. Das Programm vereine Daten aus zahlreichen Informationssystemen, werte aber auch externe Informationen etwa aus sozialen Medien aus.
Der Einsatz des "Hessentrojaners" gefährde die IT-Sicherheit aller Bürger. Die Polizei könne dafür IT-Sicherheitslücken geheimhalten und sie für Überwachungen ausnutzen, sodass diese gerade nicht vom Hersteller schnellstens geschlossen würden.
Dieselben Schwachstellen und Hintertüren stünden dann auch Cyberkriminellen und ausländischen Geheimdiensten offen.
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