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Arbeitsministerium hält offenbar an Hartz-IV-Sanktionen von mehr als 30 Prozent fest

#1 von Sirius , 27.11.2019 17:54

Arbeitsministerium hält offenbar an Hartz-IV-Sanktionen von mehr als 30 Prozent fest

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Hartz-IV-Sanktionen von mehr als 30 Prozent nicht zumutbar sind. Laut einem Bericht will das Arbeitsministerium trotzdem höhere Kürzungen ermöglichen - mit einem Kniff.
Das Bundesarbeitsministerium will offenbar weiterhin Hartz-IV-Empfänger mit Sanktionen von mehr als 30 Prozent des Regelsatzes belegen, wenn sie wiederholt gegen Regeln verstoßen. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung" unter Bezug auf einen Weisungsentwurf, den das Ministerium gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit erarbeitet habe.

Demnach sollen höhere Kürzungen des Regelsatzes möglich sein, indem verschiedene Sanktionen aufaddiert würden. So soll zum Beispiel eine 30-Prozent-Minderung wegen eines abgelehnten Jobangebots mit einer Zehn-Prozent-Kürzung wegen versäumter Meldepflichten zusammengezählt werden.
Laut "SZ" ließ das Arbeitsministerium mitteilen, dass der zitierte Entwurf noch nicht final sei. Er durchlaufe ein "Weisungskonsultationsverfahren", in dem die kommunalen Spitzenverbände und die Bundesländer Stellung nehmen könnten.

Weiterlesen:

https://www.spiegel.de/politik/deutschla...-a-1298424.html


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