Combat 18 – ein Verbot mit ungewollten Offenbarungen
Am 23. Januar 2020 wurde die neonazistische Organisation „Combat 18“ vom Bundesinnen- und Heimatminister Horst Seehofer (CSU) verboten. Das Verbot wurde bereits Mitte des letzten Jahrs angekündigt. Als Begründung für die „Verspätung“ nannte man, dass man „gerichtsfeste“ Beweise sammeln wollte, um das Verbotsverfahren ausreichend zu begründen. Warum diese Begründung noch mehr eine Farce ist als das Verbot. Von Wolf Wetzel.
Am 23. Januar 2020 wurde „Combat 18“ vom Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) verboten. Combat 18 versteht sich als bewaffneter Arm von Blood & Honour, eine neonazistische Organisation, die im Jahr 2000 verboten wurde.
Angekündigt wurde das Verbot Mitte letzten Jahres, als die antifaschistische Rechercheplattform „Exif“ Bilder von Stephan Ernst veröffentlichte, dem die Ermittler den Mord an Walter Lübcke 2019 vorwerfen. Auf diesen ist er bei einem konspirativen Treffen von Combat 18 im Jahr 2019 zu sehen. Bilder, die das Gegenteil von dem beweisen würden, was der Verfassungsschutz angeblich von dem stadtbekannten Neonazi wusste: Nichts. Stephan Ernst sei dem Verfassungsschutz seit 2009 „vom Schirm gerutscht“.
Im Rahmen ehrenamtlicher „Erinnerungsarbeit“ wurde wenig später auf derselben Plattform ein weiteres Bild veröffentlicht, das Stephan Ernst in Chemnitz zeigt, im Rahmen einer Pegida-Demonstration im Herbst 2018.
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