Bundesregierung: Mit dem NetzDG "organisierte Strukturen" von Hetzern ermitteln
Betreiber sozialer Netzwerke sollen künftig ausfindig machen, inwieweit rechtswidrige Inhalte "bestimmte Nutzerkreise" besonders betrifft.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Regierungsentwurf zur Änderung des an sich bereits heftig umstrittenen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) auf den Weg gebracht.
Die Initiative geht weit darüber hinaus, die Meldewege für Beschwerden nutzerfreundlicher zu gestalten und Auskunftsansprüche für gerichtliche Klagen durchsetzungsstärker zu machen. Über neue "Transparenzregeln" sollen die Betreiber etwa auch Angaben gegenüber Forschern machen, inwieweit "die Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten zu spezifischer Betroffenheit bestimmter Nutzerkreise führt".
Facebook, Google, Twitter & Co. müssen der Initiative zufolge zudem berichten, ob sie der Wissenschaft Hinweise über "organisierte Strukturen oder abgestimmte Verhaltensweisen" etwa von Hetzern gegeben haben. Die Informationen sollen Forschern eine weitergehende "anonymisierte Auswertung" potenzieller gezielter Hasskampagnen ermöglichen.
"Aus Rückmeldungen ist bekannt, dass sich strafbare Hassrede oft gegen bestimmte Gruppen richtet", erläutert das federführende Bundesjustizministerium die Stoßrichtung. Insbesondere Frauen und Minderheiten seien "in besonderer Weise" betroffen. Mit den erweiterten Hinweisen in den halbjährlichen Transparenzberichten könnten Wissenschaftler "systematische Analysen durchführen" und tiefergehende Erkenntnisse über die Strukturen von "Hasskriminalität" gewinnen.
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