Historisches Vorbild: Bundestag bastelt Vermögensabgabe, die direkt ins Depot der Reichen führt
SPD und Linkspartei machen sich Gedanken über die Finanzierung der gewaltigen Ausgaben. Gedanken, die da ansetzen, wo das Denken der politischen Linke klassischerweise ansetzt: beim Portemonnaie der Vermögenden. Genau das tat einst auch ein Vater der Union.
Im Bundestag zirkuliert ein am 9. April vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages vorgelegtes Papier. In Auftrag gegeben wurde es vom stellvertretenden Vorsitzenden und finanzpolitischen Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, dem Deutsch-Italiener Fabio De Masi.
Die Deutsche Presseagentur hat mit einer irreführenden Überschrift – mutmaßlich aus Versehen – die politische Debatte um das Papier verhindert: „Gutachten: Zweifel an Zulässigkeit von Vermögensabgabe wegen Corona“, lautete die Überschrift, die zahlreiche Medien, darunter auch „Der Spiegel“ und das Fachportal „Finanzen.net“, genau so veröffentlichten.
In Wahrheit allerdings erfährt man bei genauer Lektüre des Gutachtens, dass die Wissenschaftler den Befürwortern einer Vermögensabgabe juristische Brücken bauen, die direkt in die Depots der Reichen führen könnten. So heißt es da:
„Dadurch, dass die Vermögensabgabe im Grundgesetz in Art. 106 Abs. 1 Nr. 5 ausdrücklich normiert wurde, ist sie grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig.“
„Die Vermögensabgabe muss laut Verfassung eine einmalige Abgabe bleiben. Allerdings ist es zulässig, diese einmalige Abgabe über mehrere Jahre zu verteilen, wie es etwa bei den Lastenausgleichsabgaben im Rahmen des Lastenausgleichsgesetzes (LAG) von 1952 praktiziert wurde.“
Weiterlesen:
https://www.focus.de/finanzen/steuern/ge...d_11926225.html
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