Corona-Tracing-Apps: Freiwilligkeit bedeutet nicht Freiwilligkeit
Experten warnen vor Haftungsfolgen und potenziellen strafrechtlichen Ermittlungen beim Einsatz von Lösungen zur Kontaktverfolgung. Eine Pflicht sei undenkbar.
Nachdem der Richtungsstreit über einen zentralen oder dezentralen Ansatz bei der geplanten App zum Nachverfolgen von Coronavirus-Infektionsketten beendet ist, diskutieren Deutschland und seine Nachbarländer weitere Stolpersteine. Bei deren Einsatz könnten Folgeschäden entstehen, erklärte der österreichische Rechtsinformatiker Nikolaus Forgó am Donnerstag bei einer Online-Konferenz der Stiftung Datenschutz. Wer etwa eine Warnung über einen mögliche Infektion und Quarantäneauflagen ignoriere, dem drohten "strafrechtliche Ermittlungen".
"Freiwilligkeit bedeutet nicht Freiwilligkeit", verwies Forgó auf ein prinzipielles Problem mit der in Demokratien meist angeführten Einwilligungsgrundlage für Nutzer einer Lösung wie der österreichischen Stopp-Corona-App. Es gelte hier, auch potenzielle Haftungskonsequenzen mitzudenken. Generell sei bisher gar nicht beweisen, dass eine solche Anwendung überhaupt "epidemiologisch sinnvoll ist".
Auf Basis seiner "Bemerkungen zu datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von Tracing-Apps" empfahl der Jurist daher im Einklang mit hiesigen Rechtswissenschaftlern, dass "die freiwillige Nutzung gesetzlich abgesichert werden müsste, um die Konsequenzen zu regeln". Festzuschreiben sei etwa ein Diskriminierungsschutz für alle, die ein solches Programm nicht verwenden wollen. Geregelt werden sollte auch, was mit den erhobenen Daten geschehe und wann diese unwiderruflich gelöscht würden.
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