Rechtswidrige Reisebeschränkungen?
Nach Österreich oder Frankreich fahren? Um das Coronavirus einzudämmen, wurde auch das Reisen in die Nachbarländer eingeschränkt. Zu Recht? Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat Bedenken.
Von Michael Stempfle, ARD-Hauptstadtstudio
Schlagbäume, Grenzkontrollen, Zurückweisungen. Der europäische Gedanke ist an der deutschen Außengrenze kaum noch zu spüren. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags formuliert nun "Zweifel" und "Bedenken", ob die Anordnung aus dem Bundesinnenministerium zu den Ausreisebeschränkungen in der Corona-Krise überhaupt rechtmäßig ist. Das achtseitige Papier, das dem ARD-Hauptstadtstudio exklusiv vorliegt, verweist unter anderem darauf, dass die EU-Bürger ein Recht auf Freizügigkeit haben.
Zum Verständnis: Bundesinnenminister Horst Seehofer hat Mitte März eine Ausreise-Untersagung angeordnet. Bundespolizisten müssten Bürger, die nach Österreich, in die Schweiz, nach Frankreich, Luxemburg und Dänemark fahren wollen, abhalten, wenn sie keinen "triftigen Reisegrund" haben. Erlaubt sind Grenzübertritte demnach nur, um Waren zu transportieren oder um zu pendeln. Auch Flug- und Schiffsreisen nach Italien, Spanien, Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz sind für die meisten Bürger de facto verboten. Diese Regelung hat das Bundesinnenministerium nun vom 4. Mai bis zum 15. Mai 2020 verlängert.
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https://www.tagesschau.de/investigativ/h...corona-101.html
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