Darf die Polizei Reisende am Flughafen zum Corona-Test zwingen?
Ab dieser Woche soll es an Flughäfen Corona-Pflichttests für Urlauber aus Risikoländern geben. Darf die Polizei Reisende dazu zwingen? Was Behörden gegen Verweigerer tun dürfen - und was nicht.
Ägypten, die Dominikanische Republik oder die Türkei: Wer aus einem dieser Länder nach Deutschland zurückkehrt, den erwartet wohl ab kommender Woche ein Wattestäbchen am Flughafen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat verpflichtende Corona-Tests für Reisende angekündigt, die aus Risikoländern nach Deutschland heimkehren.
Was als Risikogebiet gilt, steht in einer Liste, die das Robert Koch-Institut (RKI) führt. In der jüngsten Version reicht sie von Afghanistan und Ägypten über die USA bis zur Zentralafrikanischen Republik. Auch das EU-Land Luxemburg steht drauf. Und seit Freitag auch Teile Spaniens, nämlich die Regionen Aragón, Katalonien und Navarra.
Betroffen von dem Vorhaben sind jeden Tag Tausende Menschen: Die Zahl der Rückkehrer aus den weltweit 130 Corona-Risikoländern liegt allein am Frankfurter Flughafen laut Betreiber Fraport aktuell bei rund 16.000 Passagieren pro Woche. An den Berliner Flughäfen Tegel und Schönefeld sind es jeweils etwa rund 2000 am Tag, wie der Betreiber FBB mitteilt.
Juristen halten Spahns Plan für rechtmäßig. "Ein Test ist ein Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit", sagt etwa Rechtswissenschaftler Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg. "Das Ziel des Infektionsschutzes ist aber legitim und der Eingriff zumutbar."
Mit dieser Einschätzung ist er nicht allein. Im MDR äußern sich zwei Experten ähnlich: der Staatsrechtler Alexander Thiele von der Universität Göttingen und Stefan Huster, Professor für Öffentliches und Gesundheitsrecht in Bochum.
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