Missverständnisse ohne Ende: Jeder redet über Werkverträge – Kaum einer versteht sie !
Nun werden Werkverträge in der Fleischindustrie verboten. Wirklich ? Und selbst wenn: Was bedeutet das für Werkverträge in anderen Branchen ? Und wird mit diesem Gesetz vielleicht der Grundstein gelegt für Gerichtsurteile, mit denen auf Dauer Werkverträge für alle Branchen legalisiert werden, weil diese – wenn – ganz hätten verboten werden müssen, sich aber die Bundesregierung nicht traut sie bspw für die Autoindustrie zu verbieten ?
Werkverträge gab es vor 30 Jahren nicht. Niemand wäre auf die Idee gekommen, willkürlich ganze Abteilungen oder gar nur Arbeitsschritte als „Unternehmen“ zu „verselbständigen“, damit die Arbeitnehmer dort als „Fremdpersonal“ billiger beschäftigt werden können. Niemand. Damals galt der vom 7. Senat des BAG hochgehaltene Grundsatz der „Einheit der Belegschaft“ noch was.
Doch dann kam Prof. Volker Rieble und organisierte einen allmählichen Sinneswandel der „herrschenden Meinung“ unter Juristen. Heute sind Werkverträge vor allem in der Autoindustrie durchweg von der Rechtsprechung anerkannt. So wurden zuletzt bei Klagen gegen den Automobilkonzern VW vom Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Bereiche und Arbeitsschritte wie „Bereitstellung“, „Fahrzeugaufbereitung“, „Sitztechnik“, „Logistik“ und andere als ohne weiteres „absonderungsfähig“ und damit Werkverträgen zugänglich bezeichnet. Vor allem unter den Begriff angeblicher „Logistik“ werden alle möglichen Tätigkeiten subsumiert, sogar solche, bei denen auch Stammbeschäftigte eingesetzt werden, zB der Einsatz von Routenzügen an der Produktionslinie und der Einsatz von Gabelstaplerfahrzeugen.
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