Letzte Meldung
X

An alle neu registrierten Benutzer!

Wir achten hier auf den Datenschutz. Insbesondere auf die Privatsphäre unserer Mitglieder. Wer sich nur anmeldet, um am "Küchentisch" mitzulesen oder nur Mitgliederlisten einsehen will, wer nur Spam posten möchte und nicht auf meine PNs reagiert, den lösche ich wieder.

Wegen Corona-Pandemie: Lohnkürzungen in Behindertenwerkstätten

#1 von Sirius , 30.09.2020 17:21

Wegen Corona-Pandemie: Lohnkürzungen in Behindertenwerkstätten

Immer öfter erreicht uns die Nachricht, dass in Werkstätten für behinderte Menschen der Lohn gekürzt wird. Als Grund dafür werden mangelnde Einnahmen während des Shutdowns der Corona-Pandemie heran geführt. Nana Buhl studiert Inklusive Pädagogik und Heilpädagogik in Ludwigsburg und arbeitet im Ambulant Betreuten Wohnen. Allein dort sind 14 Klient*innen von Lohnkürzungen betroffen. Sie hat für uns die Hintergründe aufgeschrieben und was das für die betroffenen Menschen bedeutet.
Bereits im Juli 2020 beschloss das Deutsche Rote Kreuz in seinen Werkstätten für behinderte Menschen (WfBM) den Beschäftigten weniger Lohn zu zahlen. Sie bekamen nur noch einen Grundlohn von 140 €. Ab September 2020 wird dies auch in den Werkstätten der Diakonie Stetten, in Baden-Württemberg, der Fall sein. Begründet werden die Lohnkürzungen mit der 4-monatigen Schließung der WfbMs während der Hochphase der Corona-Pandemie von März 2020, in welcher dennoch Lohn gezahlt wurde.

Die Beschäftigte in den Werkstätten der Diakonie Stetten bekommen ab Anfang September 2020 nur noch einen Grundlohn von 141 €. Diese 141 € stellen den Lohn der Mitarbeitenden für fünf Tage Arbeit in der Woche mit jeweils acht Stunden Arbeitszeit dar. Der Lohn der Beschäftigten einer WfbM setzt sich normalerweise aus dem Grundlohn von 89€, dem Arbeitsförderungsgeld von 52 € sowie einem leistungsabhängigen Lohnsteigerungsbetrag zusammen. Der Grundlohn sowie das Arbeitsförderungsgeld werden überwiegend von Geldern des Landes gezahlt und nicht von den Werkstätten selbst. Der Lohnsteigerungsbetrag hingegen muss von den Werkstätten erwirtschaftet werden. Er ist je nach Leistungsfähigkeit individuell verschieden, kann aber zusätzlich nochmals bis zu 230€ betragen. Der Lohnsteigerungsbetrag soll nun entfallen. Für manche Beschäftigte bedeutet dies mehr als 50% weniger Lohn. Diese Lohnkürzungen gelten zunächst im Zeitraum September 2020 bis Ende August 2021. 

Weiterlesen:

https://jobinklusive.org/2020/09/21/wege...enwerkstaetten/


Reset the World!

 
Sirius
Beiträge: 26.297
Registriert am: 02.11.2015


RE: Wegen Corona-Pandemie: Lohnkürzungen in Behindertenwerkstätten

#2 von scrabblix , 30.09.2020 19:56

Mit den Behinderten kann man's ja machen. Ob sich die Geschäftsführer auch die Gehälter auf 141,-- € gekürzt haben?


Schenke der Welt mein Lächeln,
morgen lächelt sie zurück.

 
scrabblix
Beiträge: 6.225
Registriert am: 05.11.2015


   

Lokale wollen nicht selbst kontrollieren
Neue Diskussionen um Ausweiskontrollen in Lokalen

  • Ähnliche Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag
Xobor Ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz