Lizenz zur Ausbeutung von Arbeitskräften: Verlängerung der Westbalkanregelung
Deutschland zählt zu den Staaten, die am stärksten vom Zuzug hoch qualifizierter Arbeitskräfte aus ärmeren Regionen Europas profitieren.
Mit Wirkung zum 28.10.2015 wurden die gesetzlichen Bestimmungen für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Menschen aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Republik Nordmazedonien, Montenegro und Serbien gelockert. Seit dem 01.01.2016 können sie befristet bis zum 31.12.2020 in Deutschland für jede Beschäftigung eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, obwohl sie nicht aus EU-Staaten kommen. Sie müssen für die Einreise ein Visum beantragen, sie benötigen dafür nur die verbindliche Zusage eines Unternehmens, eine bestimmte Qualifikation oder Deutschkenntnisse brauchen sie nicht. Ausgenommen sind Tätigkeiten im Rahmen der Leiharbeit.
Das Bundeskabinett hat nun beschlossen, diese sogenannte Westbalkanregelung bis 2023 zu verlängern. Neu eingeführt wird ein Kontingent für bis zu 25.000 Personen jährlich.
Die Balkanländer Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Republik Nordmazedonien, Montenegro und Serbien gelten für Deutschland als sogenannte „sichere Herkunftsländer“, Menschen aus diesen Staaten, die einen Asylantrag stellen, haben kaum eine Chance, dass dem Antrag entsprochen wird und müssen davon ausgehen, wieder in ihr Heimatland zurückkehren zu müssen.
Seit Januar 2016 können sie aber ein Arbeitsvisum für Deutschland erhalten, für das keine Deutschkenntnisse und berufliche Qualifikation erforderlich ist. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller einen Arbeitsvertrag vorweisen kann und dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) zustimmt. Auch darf er vorher keine Sozialleistungen bezogen haben. Die Regelung war als Reaktion auf die hohe Zahl von Asylbewerbern geschaffen worden.
Das Interesse an der Regelung ist bei den Beschäftigten und Unternehmen sehr groß. Von November 2015 bis Mai 2020 hat die Bundesagentur für Arbeit in rund 244.000 Fällen eine Erlaubnis erteilt, lediglich knapp 58.000 Anträge wurden abgelehnt. Im vergangenen Jahr wurden alleine 27.300 Visa nach Paragraf 26 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung (BeschV; 'Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern' bestimmter Staatsangehörigkeit) erteilt.
Von der Möglichkeit machen vor allem junge Männer Gebrauch. In den Jahren 2016 und 2017 waren 73 Prozent der Eingewanderten jünger als 40, und zu 86 Prozent waren Männer. Die Menschen kamen vor allem im Baugewerbe mit 44 Prozent, im Gastgewerbe mit 13 Prozent, im Gesundheits- und Sozialwesen mit 11 Prozent und in anderen Dienstleistungen kamen 10 Prozent unter.
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