Coronahilfen für Selbständige
Statt Geld kommt eine Anzeige
Zahlreiche Selbstständige erhalten Vorladungen der Polizei. Der Vorwurf: Subventionsbetrug. Verband spricht von mindestens 8.200 Fällen.
Für Gerd „Geraldino“ Grashaußer war es ein doppelter Schlag. Der Musiker aus Nürnberg musste wegen des zweiten Lockdowns erneut Auftritte absagen, mit denen er zumindest kleine Gagen erwirtschaftet hätte. Ende Oktober flatterte dann eine Vorladung ins Haus: Grashaußer, der seit Monaten von der Grundsicherung lebt, wurde versuchter Subventionsbetrug vorgeworfen.
Wie es dazu kam? Grashaußer beantragte im März recht schnell die Soforthilfe für Selbstständige aus Mitteln des Bundes und des Landes. Diese Gelder durfte er jedoch nicht für private Lebenshaltungskosten, sondern nur für betriebliche Zahlungsverpflichtungen verwenden. Diese „Betriebskosten“-Konstruktion sorgte von Anfang an für Proteste aus Kunst und Kultur.
Im Mai besserte die Bayrische Staatsregierung nach und beschloss die Künstlerhilfe: Soloselbstständige wie Grashaußer können nun bis zu 1.000 Euro pro Monat beantragen und von diesem Überbrückungsgehalt auch ihren Lebensunterhalt finanzieren. Die Künstlerhilfe gilt aber nicht für alle. Menschen wie Grashaußer, die bereits über 3.000 Euro Soforthilfe bekommen hatten, waren ausgenommen. Was dem Musiker jedoch nicht klar war.
Grashaußer füllte also im Juni den Antrag auf Künstlerhilfe aus. In das Feld „Soforthilfe“ schrieb er eine 0, schließlich hatte er die gesamte Summe bereits im Mai ausgegeben. Der Freistaat lehnte seinen Antrag ab. Grashaußer beantragte Grundsicherung, um Miete und Essen zu bezahlen. Seinen Versuch, die Künstlerhilfe zu beantragen, wertete der Freistaat als versuchten Subventionsbetrug.
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