Finanzministerium will weniger Transparenz zu Aufträgen an externe Berater
Das Bundesfinanzministerium möchte die offizielle Definition von „externen Beratungen“ ändern – sodass Ministerien künftig weniger Transparenz über millionenschwere Aufträge an Berater herstellen müssten. Der Rechnungshof kritisiert das Vorhaben. Wir veröffentlichen seinen Bericht.
Welche Aufträge an Unternehmen wie McKinsey, Roland Berger und KPMG zählen als „externe Beratungen“, welche nicht? Und welche davon müssen regelmäßig offengelegt werden? Darüber streitet sich die Bundesregierung.
Wegen „grundsätzlich unterschiedlicher Auffassungen zu Sinn und Zweck der Beraterberichterstattung“ hat der Bundesrechnungshof „kein Einvernehmen“ mit dem Bundesfinanzministerium zur Frage herstellen können. Das schreibt der Rechnungshof in einem Bericht an den Haushaltsausschuss im Bundestag, den wir veröffentlichen. Das Finanzministerium sei kaum auf seine Hinweise eingegangen und wolle externe Beratungen so definieren, dass Teile der Definition „kaum zu gebrauchen“ seien. Der Spiegel hatte zuerst über das Dokument berichtet, es jedoch nicht veröffentlicht.
Bei der Frage der externen Beratungen geht es nicht nur um technische Details, sondern vor allem um Transparenz: Regelmäßig muss die Bundesregierung Rechenschaft ablegen über Aufträge an externe Berater:innen. Im Jahr 2020 gab die Bundesregierung laut eigener Auskunft 524 Millionen Euro für Beratungs-, Unterstützungs- und sonstige Leistungen Externer aus.
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https://fragdenstaat.de/blog/2021/06/17/...xterne-berater/
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