Maskengate in Bayern – das Gesundheitsministerium verhindert Transparenz
Inmitten der Corona-Pandemie haben sich Politiker*innen in zahlreichen Fällen privat an der Vermittlung von Masken oder anderen Corona-Schutzausrüstungen bereichert – auch in Bayern. Das bayerische Gesundheitsministerium will aber weitere Transparenz verhindern. Deswegen verklagen wir die Landesregierung jetzt gemeinsam mit Martin Modlinger.
Die Corona-Pandemie war und ist eine gesundheitliche und gesellschaftliche Katastrophe. Das hat Bundes- und Landespolitiker*innen aber nicht daran gehindert, sich oder anderen etwa in der Vermittlung von Masken Vorteile zu verschaffen: Millionenbeträge wurden auf dubiosen Wegen an Abgeordnete, deren Familienangehörige oder deren zum Teil plötzlich im Gesundheitssektor tätige Firmen gezahlt.
Besonders Politiker der CSU stehen bei der Masken-Affäre im Mittelpunkt – neben Georg Nüßlein auch der Landtagsabgeordnete Alfred Sauter. Naheliegend ist daher die Frage, welche CSU-Landtagsabgeordneten in Bayern beim Gesundheitsministerium vorstellig wurden, um Geschäfte im Zusammenhang mit Corona-Schutzausrüstung zu vermitteln.
Zwar gibt es in Bayern anders als in den meisten anderen Bundesländern kein Informationsfreiheitsgesetz, um Daten dazu abzufragen – allerdings dürfen Bürger*innen mit einem „berechtigten Interesse“ nach Art. 39 BayDSG auch im Freistaat staatliche Stellen anfragen. Genau so ging Martin Modlinger vor: er beantragte die Herausgabe der Dokumente zu Maskendeals oder deren Anbahnung beim bayerischen Gesundheitsministerium. Doch dieses lehnt die Herausgabe der Informationen ab. Das von Klaus Holetschek (CSU) geleitete Ministerium behauptet, dass eine Herausgabe der Dokumente ein öffentliches Kontrollverfahren behindern würde.
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