Letzte Meldung
X

An alle neu registrierten Benutzer!

Wir achten hier auf den Datenschutz. Insbesondere auf die Privatsphäre unserer Mitglieder. Wer sich nur anmeldet, um am "Küchentisch" mitzulesen oder nur Mitgliederlisten einsehen will, wer nur Spam posten möchte und nicht auf meine PNs reagiert, den lösche ich wieder.

Der Kern des Bahn-Streits

#1 von Sirius , 31.08.2021 16:39

Der Kern des Bahn-Streits

Zum Ende 2020 liefen im DB-Konzern die Tarifverträge aus. Der Bahnvorstand forderte mit Rücksicht auf die pandemiebedingten Verluste eine Minusrunde. Zunächst hatte der Vorsitzende der größeren Bahn-Gewerkschaft EVG, Klaus-Dieter Hommel, angekündigt: "Mit mir wird es keine Nullrunde geben".
Aber dann segnete Hommel für die EVG nicht nur eine Null-, sondern sogar eine Minusrunde ab: Am 17. September 2020 unterschrieb er den Tarifvertrag im Verkehrsministerium von Andreas Scheuer (CSU): Keine Lohnerhöhung bis 1. Januar 2022, danach 1,5 Prozent bis 28. Februar 2023.
Das ist eine reale Lohnsenkung angesichts der durch die Corona-Politik der Bundesregierung beschleunigten Inflationsrate. Diese beträgt gegenwärtig 1,8 Prozent und steigt absehbar weiter.

Die abhängige Staatsgewerkschaft EVG hatte somit der Erpressung des Bahnvorstands sofort und konfliktscheu zugestimmt, hatte dazu die Mitglieder nicht befragt. Dagegen verweigerte die kleinere Gewerkschaft GDL die Zustimmung, führte eine Urabstimmung durch. Ergebnis: Ablehnung der Minusrunde und Streik.
Die GDL fordert, sehr gemäßigt, was die DGB-Dienstleistungsgewerkschaft ver.di schon im öffentlichen Dienst durchgesetzt hatte: 1,4 Prozent für das Jahr 2021, danach für das Jahr 2022 zusätzlich noch einmal 1,8 Prozent, zudem eine Corona-Prämie von 600 Euro.
Das Vorbild des öffentlichen Dienstes lag für die GDL auch deshalb nahe, weil sie die staatseigene Bahn als öffentlichen Dienst betrachtet.

Was viele etablierte Medien verschweigen und was auch die EVG verschweigt: Im Tarifvertrag der EVG mit der DB steht eine Ausstiegs-Klausel, eine sogenannte "Angstklausel", juristisch ein Sonderkündigungsrecht: Wenn "eine andere Gewerkschaft" (die GDL wird nicht genannt) einen höheren Abschluss erreicht, kann die EVG ihren Tarifvertrag kündigen und nachverhandeln. So steht es in "Anlage 11 Sonderkündigungsrecht". Das betrifft auch die Corona-Prämie, auf die die EVG verzichtet hatte.

Weiterlesen:

https://www.heise.de/tp/features/Der-Ker...ts-6173271.html


Reset the World!

 
Sirius
Beiträge: 27.108
Registriert am: 02.11.2015


   

„2G“: Die gefährliche Maßlosigkeit der Impf-Enthusiasten
Sozialwohnungsmangel verschärft sich dramatisch

  • Ähnliche Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag
Xobor Ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz