Klage von Verbraucherschützern
Landgericht kassiert Strafzinsen der Sparda-Bank Berlin
Wichtiges Negativzins-Urteil gefällt: Das Landgericht Berlin erklärt das "Verwahrentgelt" der Sparda-Bank Berlin für unzulässig. Das Problem betrifft Tausende Sparer in Deutschland: Rund 400 Banken verlangen mittlerweile Strafzinsen.
Im Streit um Negativzinsen auf Giro- und Tagesgeldkonten haben Verbraucherschützer laut einem Medienbericht einen juristischen Erfolg erzielt. Wie das "Handelsblatt" am Montag berichtete, entschied das Berliner Landgericht, dass die Sparda-Bank Berlin Minuszinsen auf Giro- und Tagesgeldkonto nicht mehr erheben darf.
Nach Ansicht des Gerichts sei das Verwahrentgelt bei Girokonten "mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren".
Auch Minuszinsen auf Tagesgeldkonten widersprächen den gesetzlichen Leitlinien, argumentierte das Gericht demnach. Die Bank solle das Verwahrentgelt zurückzahlen, berichtete das "Handelsblatt" weiter.
Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv), der die Praxis der Banken für unzulässig hält. Vzbv-Vorstand Klaus Müller zeigte sich erfreut über die Entscheidung: "Das Urteil ist der bislang weitreichendste Richterspruch zum Thema Verwahrentgelte", sagte er der Zeitung.
"Wir wollen mit unseren Klagen für Rechtssicherheit sorgen und die Zulässigkeit von Verwahrentgelten im Interesse aller Verbraucherinnen und Verbraucher möglichst breitgefächert gerichtlich klären lassen", so Müller weiter. Der Vzbv werde, wenn nötig, bis vor den Bundesgerichtshof ziehen.
Die Sparda-Bank Berlin kündigte laut "Handelsblatt" Berufung gegen die Entscheidung an. "Das Urteil des Landgerichts Berlin weicht von bisherigen Urteilen ab, welche Verwahrentgelte grundsätzlich zulassen", hieß es demnach zur Begründung.
Weiterlesen:
https://www.t-online.de/finanzen/news/un...ank-berlin.html
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