Verfassungsgerichtshof: Volksbegehren "Berlin autofrei" ist zulässig
So gut wie keinen Autoverkehr innerhalb des S-Bahn-Rings - das fordert die Initiative "Berlin autofrei". Ihr Volksbegehren dazu kann stattfinden, entschied nun Berlins oberstes Gericht. Doch bis zu einem Volksentscheid ist es ein weiter Weg.
Volksbegehren "Berlin autofrei" laut Verfassungsgerichtshof zulässig
Senat hatte dem Gericht den Gesetzentwurf zur Prüfung vorgelegt
Initiatoren wollen ein weitgehendes Autoverbot innerhalb des S-Bahn-Rings
Initiative braucht rund 170.000 Unterschriften, damit es zum Volksentscheid kommt
Das Volksbegehren "Berlin autofrei" ist zulässig. Diese Entscheidung teilte der Berliner Verfassungsgerichtshof am Mittwochvormittag mit.
Die Initiative kann nun weitere Schritte hin zu einem Volksentscheid einleiten. Ziel der Aktivisten ist es, den Autoverkehr in der Berliner Innenstadt drastisch zu reduzieren. So sollen Nutzer privater Pkw nur noch an maximal zwölf Tagen im Jahr in der Innenstadt fahren dürfen.
Berlins oberstes Gericht widersprach mit seiner Entscheidung der Einschätzung des Senats. Dieser hielt das Ziel für verfassungsrechtlich bedenklich und hatte den Gesetzentwurf der Initiative deshalb 2022 dem höchsten Gericht Berlins zur Prüfung vorgelegt.
Der Gesetzesentwurf ist aus Sicht des Verfassungsgerichtshofs vereinbar mit der Berliner Verfassung, dem Grundgesetz sowie Bundesrecht. Der Landesgesetzgeber habe nach dem Straßenrecht einen Gestaltungsfreiraum, sagte Gerichtspräsidentin Ludgera Selting. Es bestehe kein Anspruch darauf, dass eine bestimmte Nutzung des Straßenraums aufrecht erhalten werde. "Das Straßennetz steht den Menschen weiter zur Verfügung", sagte Selting.
Die Präsidentin betonte, dass das Gericht nicht darüber entschieden habe, ob Berlin autofrei werde. Die Richterinnen und Richter hätten lediglich zu beurteilen gehabt, ob sich der Gesetzentwurf im rechtlichen Grenzen bewege. Die Entscheidung fiel mit acht zu einer Stimme deutlich aus. Ein Richter hat ein Sondervotum verfasst.
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