Gewalt und Missbrauch: Wenn Behörden Müttern ihre Kinder wegnehmen
Eine Ärztin äußert einen Missbrauchsverdacht, eine Mutter kämpft um Aufklärung. Zwei Jahre später darf ihr Sohn nicht mehr bei ihr leben. Wie konnte das passieren? Eine Recherche darüber, wie der Versuch von Frauen, ihr Kind zu schützen, ins Gegenteil umschlagen kann.
Anna Korn fällt es schwer, die Gerichtsunterlagen noch einmal durchzugehen. Nicht nur weil dort auf dutzenden Seiten steht, dass sie eine psychisch kranke Mutter sei. Auch nicht, weil ihr dann wieder bewusst wird, dass ihr das Jugendamt auf Grundlage falscher Annahmen den Sohn entriss, anstatt alles dafür zu tun, einen Missbrauchsverdacht zu klären.
Nein, Anna Korn hat Angst, dass man ihr wieder nicht glaubt.
Sie erinnert sich noch gut an den Tag, an dem ihr dreijähriger Sohn Anton von der Toilette aufsteht, weint und über Schmerzen klagt. Ein Drache habe ihm ein Horn in den Po gesteckt, habe Anton gesagt. Korn entdeckt einen kreisrunden roten Fleck am After ihres Sohnes, ist schockiert.
Gleich am nächsten Tag geht sie zur Kinderärztin. Die Ärztin dokumentiert, der Anus sei „hochrot in kreisrunder Form“, so steht es in der Patientenakte. Die Rötungen treten in den kommenden Wochen immer wieder bei Anton auf, kreisrund, mal deutlich gerötet, mal diskret, einmal fast lilafarben. Grund dafür könnte ein Infekt sein. Es scheint einen zeitlichen Zusammenhang zu den Besuchswochenenden beim Vater zu geben. Die Eltern leben getrennt.
Anna Korn sitzt an einem langen Holztisch, die Haare zu einem Zopf gebunden, sie trägt einen blau karierten Wollschal. Hinter ihr steht ein weißes Bücherregal, darin Fachliteratur der Psychologie. Korn ist angehende Psychotherapeutin, sie arbeitet in der Jugendhilfe. Von Antons Vater trennte sie sich als ihr Sohn drei Jahre alt war. Anna Korn sagt, sie habe die Erniedrigungen nicht mehr ertragen, Antons Vater soll ihr gegenüber sexuell übergriffig geworden sein. Das Strafverfahren wurde aufgrund geringer Schuld eingestellt. Nach den Ermittlungen sei Antons Vater „eindrucksvoll vor Wiederholungen gewarnt“, heißt es in der Einstellungsverfügung. Der Vater möchte sich auf Anfrage von Ippen Investigativ nicht im Detail äußern.
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